Kfz-Versicherung

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Unter Kfz-Versicherung, die bei Führen eines Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben ist, versteht man verschiedene Versicherungen aus dem Kfz-Umfeld. Neben der Versicherung von Autos zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang. Zu den üblichen Versicherungen rund um das Thema gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko), der Schutzbrief, die Insassen-Unfallversicherung und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen und dient zum finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Kraftfahrzeughalter, egal ob Unternehmer oder Privatperson, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im deutschen Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Die Finanzierung der Kfz-Versicherungen erfolgt über die Zahlung von Beiträgen der Versicherten, in vorher vereinbarten Zeitabständen.

Der Nachweis des Versicherungsschutz ist bei der Kfz-Anmeldung zwingend erforderlich. Im Gegenzug melden die Versicherungen das Erlöschen des Versicherungsschutz an die jeweils zuständigen staatlichen Behörden, welche in dessen Folge unter Umständen das Fahrzeug zwangsabmelden. Auch der Unternehmer muss nach der Existenzgründung für sein Firmenfahrzeug eine Kfz-Versicherung abschließen.