Versicherung

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Als Versicherung bezeichnet man das Grundprinzip einer kollektiven Risikoübernahme bzw. Absicherung . In einen Geldtopf des Versicherers werden Versicherungsbeiträge von vielen eingezahlt. Daraus wird dann bei Eintritt eines Versichungsfalles der Schadensausgleich gezahlt. Das Geld reicht aus, da der Versicherungsfall nur bei wenigen eintritt. Der Umfang der Schäden muss statistisch abschätzbar sein und danach wird der Beitrag der Mitglieder berechnet.

Das Prinzip der Versicherung des Risikoausgleichs im Kollektiv hat eine günstige Absicherung der Risiken aller Beteiligten zur Folge. Die Zweige der Sozialversicherung können nur bedingt zu den Versicherungen gezählt werden. Denn dies sind staatlich organisierte Pflichtversicherungen, die nach dem Umlageverfahren handeln. In der gesetzlichen Rentenversicherung herrscht z. B. der Generationenvertrag, mit dem die Beiträge von einer Generation für die andere erbracht werden.

Der Schutz einer Versicherung wird nach dem Recht des Versicherungsverhältnisses gewährt. Das Versicherungsverhältnis kann durch einen Vertrag oder das Gesetz zustande kommen. Die Risiken, die im Kollektiv ausgeglichen werden sollen, sollten möglichst ähnlich sein. Diese verschiedenen Typen von Versicherungsverhältnissen bezeichnet der Versicherer als Produkte. Hier gibt es z. B. die Gruppe der Schadens- und Summenversicherungen mit der Haftpflicht-, Kraftfahrt- oder Unfallversicherung.