innergemeinschaftlicher Warenverkehr

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Als innergemeinschaftlichen Warenverkehr bezeichnet man einen besonderen Ausnahmetatbestand des Umsatzsteuerrechts. Dabei wird eine grenzüberschreitende Lieferung innerhalb der EU von der Umsatzsteuer im Staat des Lieferanten steuerfrei gestellt. Für Erwerber führt eine innergemeinschaftliche Lieferung immer zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb.

Die Steuerbefreiung, die gerade nach der Existenzgründung hilfreich ist, wird daran geknüpft, dass die Ware tatsächlich über die Grenze zweier unterschiedlicher EU-Mitgliedstaaten transportiert wird. Zusätzlich muss der Empfänger der Ware die Umsatzbesteuerung in dem anderen EU-Mitgliedstaat vornehmen, was durch die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dem Lieferanten gegenüber nachgewiesen wird.

In untrennbarem Zusammenhang damit steht der innergemeinschaftliche Erwerb. Damit wird ein eigenständiger Steuertatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, bei dem der grenzüberschreitende Erwerb von Gegenständen innerhalb der europäischen Gemeinschaft im Staat des Erwerbers der Umsatzsteuer unterworfen wird. Dem innergemeinschaftlichen Erwerb liegt das Bestimmungslandprinzip zugrunde. Deshalb geht dem innergemeinschaftlichen Erwerb eine im Lieferstaat steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung voraus.