Umsatzsteuer Identifikationsnummer

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Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuer-
pflichtigen. Innerhalb des Europäischen Binnenmarktes dient sie zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter. Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer finden sich hierfür im UStG. Eine Existenzgründung , die Warenexport vorsieht, kann einen Antrag auf Erteilung an das Bundeszentralamt für Steuern stellen.


Bei Warenexport in ein anderes Land der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet, wenn der gewerbliche Abnehmer im Empfängerland eine Umsatzbesteuerung mit dem Steuersatz des Ziellandes vornimmt. Bedingung ist, dass der Empfänger gegenüber dem Lieferanten seine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer angibt. Durch diese Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird durch dieses Bestimmungslandprinzip die Besteuerung in das Empfängerland verlagert.


Ob eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist, können Unternehmer z. B. einer Mini GmbH oder GbR , durch das MWSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission prüfen lassen. Bei Zweifeln an der Selbstständigkeit und der entsprechenden Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine qualifizierte Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern zu stellen, welches die ID-Nummer und den Empfänger überprüfen kann.