Imbiss eröffnen: So gehst du vor

Der eng getaktete Tagesablauf in unseren Breitengraden, aber auch die Möglichkeit mal etwas ausserhalb der heimischen Küche oder aufwändigere Speisen zu konsumieren, machen die Gründung eines Imbiss lukrativ. Wie du die Gründung deines Imbiss planst und was du dabei beachten solltest, haben wir für dich nachfolgend übersichtlich zusammengefasst.

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Imbiss eröffnen: So gehst du vor

Erfolgreiches Geschäftsmodell: Imbiss

Das selbständige Betreiben eines Imbiss, dürfte eine der ältesten Geschäftsideen sein. Ob als Speise für den kleinen Hunger oder als zeitsparende, vollwertige Mahlzeit, ein Imbiss ist meistens willkommen. Insbesondere Speisen, welche zuhause nicht auf den Tisch kommen oder umständlich herzustellen sind, finden reges Interesse.

Dabei muss die Zubereitung für dich als Imbissbetreiber nicht kompliziert sein. Eine einfache Grillwurst zuzubereiten kann für deine Zielgruppe schon schwierig bis unmöglich sein. Schon bei der Auswahl einer leckeren Wurst, eines frischen Brötchen und des passenden Senf kann es schwierig werden. Hat man die Zutaten dann schon besorgt, muss man erst einen Grillplatz finden oder seinen Grill anwerfen. Für ein oder zwei Grillwürste ein umständlicher Prozess. Besser ist, bei Appetit zu wissen, wo der nächste leckere Würstelstand ist.

Das gleiche Prinzip gilt für jede Art von Fingerfood wie auch Hotdogs, Pommes, Burger, Wraps, Waffeln, Crepés, Eiscreme bis zur Zuckerwatte oder Getränken aller Art, von selbstgemachter Limonade, Cocktails, Kaffe, bis Glühweihn. Die Liste an Möglichkeiten für die Eröffnung eines Imbiss ist lang.

Als Imbissbetreiber musst du deine Speisen in der Nähe deiner Kunden anbieten und diese ohne lange Wartezeiten versorgen. Ob du dies mit einem mobilen Stand und an verschiedenen Standorten umsetzt oder einen festen Imbiss hast, ist dabei egal.

Deine Existenzgründung oder Geschäftserweiterung mit einem Imbiss sollte dabei einen klaren Ablauf haben.

Vor Umsetzung einer jeden Geschäftsidee stehen realistische und genaue Überlegungen zum Geschäftsmodell. Steht das grobe Angebot an Speisen und Dienstleistungen deiner Selbständigkeit, geht es an die detaillierte Planung von deinem Imbiss. Diese wird mittels einer ausführlichen Businessplanung umgesetzt. Wie du deinen Businessplan erstellst, erfährst du auf unserer extra Seite zum Businessplan Imbiss.

Als Imbissbetreiber, solltest du vor allem die Standortanalyse und deine Mitbewerber im Fokus haben. Wie gross ist dein Einzugsradius, wo genau soll dein Standort oder bei einem mobilen Imbiss deine verschiedenen Haltepunkte sein? Welche besonderen Bedingungen kommen in der Vorbereitung deiner Speisen auf dich zu? Welche Imbissbetreiber gibt es bereits mit welchem Angebot und Preisspektrum?

Welchen Imbiss-Bereich möchtest du abdecken? Dazu solltest du Antworten auf folgende Fragen zu deinem Speiseangebot haben:

  • Herzhafte Speise für zwischendurch oder als Hauptmahlzeit?
  • Spezielle Süßspeisen wie etwa Eis, kandierte Früchte, Crepes, Kuchen oder Zuckerwatte?
  • Diverse Heissgetränke oder Kaltgetränke?
  • Frühstücks-, Mittags-, Abendsangebot?
  • Ganztägiges, umfassendes Imbissangebot mit eventuell sogar Kioskcharakter?

Formuliere diese Gedanken zu deinem Angebot in deiner Businessplanung im Kapitel "Geschäftsidee", aber auch unter "Markt und Wettbewerb". Die sich in deinem Businessplan ansammelnden Zahlen fasst du dann im Abschnitt "Finanzplanung" zusammen und erstellst eine Umsatz- und Gewinnkalkulation für die nächsten Monate bis fünf Jahre.

Als Imbissinhaber betreibst du nach deutschen Recht ein Gastronomieunternehmen. Dafür benötigst du zuerst eine Gaststättenerlaubnis. Diese erteilt dir nach Prüfung das zuständige Ordnungsamt, dem du meist folgende Dokumente vorlegen musst:

  • Grundriss deines Imbiss und einen Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, erteilt durch Einwohnermeldeamt oder online durch das Bundesamt für Justiz
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt dir das Finanzamt
  • Die Bescheinigung des Gesundheitsamts über die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Die Gaststättenunterrichtung (§4 Gaststättengesetz) der Industrie- und Handelskammer, sofern du über keine gastronomische Ausbildung verfügst, die noch nicht zu lange zurückliegt
  • Erkundige dich nach speziellen oder weiteren Bedingungen, die je nach deinem Bundesland oder der Kommune gelten

Erst wenn alle Unterlagen vorliegen und die Behörde deinen Imbiss als für den Gastronomiebetrieb unbedenklich erklärt hat, kannst du dein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden.

Wenn du ausserhalb deines in der Gewerbeanmeldung angegebenen Ortes mobil an verschiedenen Orten verkaufen möchtest, benötigst du zusätzlich eine Reisegewerbekarte. Diese erteilt ebenfalls das Gewerbeamt auf Antrag. Dazu benötigst du höchstwahrscheinlich auch eine Genehmigung zur Bewirtung im Freien sowie eine Stellgenehmigung bzw. Sondernutzungserlaubnis, damit du auf öffentlichen Flächen deinen Imbiss zum Verkauf abstellen darfst.

In manchen Regionen wird das Betreiben einer Vorküche verlangt. Das bedeutet, dass Lagerung und Zubereitung in Teilen ausgelagert in einem speziell angemieteten Raum stattfinden müssen. Kläre in Abhängigkeit deines konkreten Speiseangebots die an deinem Standort geltenden behördlichen Auflagen ab.

Zur Absicherung spezieller Risiken als Imbissbetreiber lohnt es sich etwas genauer mit dem Themen "Rechtsformen" sowie "gewerbliche Versicherungen" zu beschäftigen. Ausserdem solltest du vorab mit einem Steuerberater oder Buchhaltungsbüro den Aufwand für deine Kassenführung, Buchhaltung sowie die auf dich zukommenden Abgaben und Steuern besprechen.

Wenn du dich mit einem Imbiss selbständig machst, so wirst du dich auf saisonale und tagesabhängige Besonderheiten einstellen müssen. Machst du dein Hauptgeschäft an einem Badesee zum Wochenende, sollte dein persönliches Umfeld auf diese Belastungen vorbereitet sein. Dein privates Leben gilt es demnach an deine Imbisstätigkeit auszurichten.

Auch solltest du besondere Eigenschaften in der Speisenzubereitung, Lagerung und Präsentation beherrschen. Dazu kommen betriebswirtschaftliche Kenntnisse von Kassenführung, Warenkalkulation, bis Gewinn und Verlustrechnung, Marketing sowie Einstellung von Personal.

Fühlst du dich in einem Bereich nicht ausreichend geschult, solltest du die Bereitschaft zu Weiterbildungen und Coachings mitbringen. Diese kannst du dir unter besonderen Vorraussetzungen sogar von der Arbeitsagentur fördern lassen.

Ausserdem gilt es im Gastronomiebereich, eine Vielzahl an Gesetzen zu kennen. Diese reichen von Warenlagerung, Speisenherstellung, räumlichen Vorschriften, bis hin zum Verbot von Plastikbesteck oder bestimmten Kunststoffbechern.

Wie hoch die Gründungs- und Investitionskosten für deinen Imbiss genau sein werden, hängt in erster Linie davon ab, ob du einen festen Imbiss errrichten, kaufen oder anmieten möchtest, ob du einen mobilen Imbisswagen planst oder ob du lediglich mit einem Bauchladen gründest.

Du musst mit regelmäßigen Kontrollen des Gesundheitsamts rechnen. Bedenke daher bereits bei der Anschaffung deines Imbiss, dass alle Vorrichtungen für Trinkwasser- und Abwasser, Tanks und Spülbecken ordnungsgemäß eingerichtet und betrieben werden müssen. Bei einem Imbisswagen muss mindestens eine Waschbecken-Einheit mit 2 Becken und heißem Wasser verfügbar sein. Darüber hinaus gehören ein weiterer Trinkwassertank, eine Kühleinheit, ein Spritzschutz und separate Lagerflächen für die vorschriftsmäßige Verwahrung von Lebensmitteln zur Minimalausstattung eines Imbiss.

Mit das Wichtigste bei der Eröffnung deines Imbiss ist eine genaue Kalkulation und der anfänglich flexible Wareneinsatz. Bestimmte Waren kannst du auf Kommision beziehen. Dies kann zwar etwas teurer sein, schützt dich aber vor grösseren Liquiditätsverlusten. Auch solltest du ein Konzept für verderbliche Ware haben. Verkaufen sich diese nicht im Rahmen der Mindesthaltbarkeit, kannst du mit einer entsprechenden Verarbeitung deren Haltbarkeit bis zu einem Verkauf verlängern oder den Absatz beschleunigen.

Zur Neuanschaffung, Übernahme oder Franchise eines Imbiss kannst du unter Umständen staatliche Fördermittel beantragen oder mit privaten Investoren ins Gespräch kommen. Auch für deine private Absicherung als Gründer eines Imbiss kannst du entsprechend Fördermittel beantragen. Als Gründer und Betreiber eines Imbiss, gilt es von Anfang an dein Eigenkapital und deine Liquidität zu schützen.

Unter Umständen macht es Sinn, deinen Imbiss kurz vor der Hauptsaison zu eröffnen. So hast du noch Zeit deine Abläufe einzuschleifen und musst keine anfängliche, finanzielle Durststrecke überwinden.

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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