Newsticker: Wirtschaftslage vs. Wachstumschancen!
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Newsticker: Was sonst noch passiert ist
Jahreswirtschaftsbericht 2024: Wann ist Schluss mit Krise?
Die Bundesregierung hat den Jahreswirtschaftsbericht 2024 vorgestellt. Demnach erwartet die Ampel-Koaliton für das laufende Jahr einen Zuwachs des preisbereinigten BIP um lediglich 0,2 Prozent. Belastende Faktoren wie hohe Verbraucherpreissteigerungen und daraus folgende Kaufkraftverluste würden zwar nachlassen; geopolitische Krisen sowie geldpolitische Straffungen hemmten jedoch die erwartete Erholung. Wieder steigende Reallöhne und die robuste Arbeitsmarktentwicklung sollen im Jahresverlauf eine binnenwirtschaftliche Erholung einleiten.
Ein gedämpftes Echo kommt aus der Wirtschaft. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, beklagt in einem Pressestatement:
Die deutsche Wirtschaft lahmt – das Ergebnis des Jahreswirtschaftsberichtes erstaunt nicht. Wachstumsimpulse werden dringend benötigt. Das gilt auch für den Wohnungsbau. (...) Hier hat auch der Vermittlungsausschuss heute eine wichtige Hausaufgabe zu erledigen. Wir erwarten eine Einigung bei der degressiven Afa und eine zügige Umsetzung. Der aktuelle Schwebezustand führt zu nichts als Attentismus und den kann der Wohnungsmarkt gerade nicht verkraften. Niemand erteilt jetzt einen Bauauftrag, bevor nicht Klarheit über die steuerlichen Rahmenbedingungen herrscht.
Etappensieg im Ringen um das Wachstumschancengesetz
Nach wochenlangem Ringen hat der Bundestag ein stark reduziertes Wachstumspaket für Unternehmen beschlossen. Dies berichtet u.a. der SPIEGEL. Dabei geht es um Steuererleichterungen im Volumen von etwa 3,2 Milliarden Euro. Es ist weiter ungewiss, ob das veränderte Gesetz am 22. März auch im Bundesrat eine Mehrheit findet. Die Union macht ihre Zustimmung zum Wachstumschancengesetz nach wie vor davon abhängig, dass die Bundesregierung die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Steuerhilfen für Diesel in der Landwirtschaft zurücknimmt.
Kritisch äusserte sich u.a. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke in einem Appell an die Verantwortlichen:
Es ist keine Zeit mehr für lange politische Grundsatzdiskussionen und schon gar keine Zeit mehr für politisches Taktieren, weder auf Landes- und noch weniger auf Bundesebene. Es ist jetzt wirklich an der Zeit, zu machen! (...) Für die Politik ist der Handlungsauftrag, Bremsen der Betriebe zu lösen, Belastungen zu stoppen, Leistung wertzuschätzen, Planbarkeit zu schaffen.
Neue Fördermittel für Innovationen in KMU
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Er zielt auf Innovationen für besseres Lernen und Arbeiten. Das IGP unterstützt die Entwicklung von marktnahen, nichttechnischen Innovationen, die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entwickelt werden. Einzelheiten zur neuen Förderrichtlinie findest du in der Meldung des BMWK.
Insolvenzen: Zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar 2024 um 26,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Dezember 2023 hatte sie um 12,3 Prozent gegenüber Dezember 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die Insolvenzzahlen für diesen Zeitraum insgesamt noch leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums Juni 2019 bis Januar 2020 lagen. Eine Einordnung dieser Zahlen findest du im Beitrag von STB Web.
Ratgeber: Umsatzsteuerrückerstattung bei Forderungsausfall
Die Arbeit beim Kunden ist erledigt und die Umsatzsteuer im Rahmen der Soll-Versteuerung beim Finanzamt angemeldet bzw. abgeführt. Fällt dann die Forderung des Kunden unerwartet aus, muss eine Umsatzsteuerkorrektur vorgenommen werden, um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Doch wann gilt eine Forderung als ausgefallen? – Die DeutscheHandwerksZeitung beantwortet knifflige Steuerfragen.
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
Zum 1. Januar 2024 wurde die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen erhöht. Ein Minijob liegt dann vor, wenn die zu erwartenden Entgeltansprüche des Arbeitnehmers pro Jahr 6.456 Euro nicht überschreiten. Erhalten Minijobber ein höheres Entgelt, muss der Arbeitgeber reagieren. Doch nicht jede Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führt zur Beendigung des Minijobs. Was Arbeitgebende und Minijobber in der Betriebsführung beachten müssen, erklärt HAUFE.