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Härtefallhilfen für besonders betroffene Unternehmen

Der Impfturbo will nicht zünden, ob der Lockdown-Stufenplan die dritte Welle bricht, ist ungewiss. Beantrage Härtefallhilfe für dein Unternehmen. Die Bundesregierung macht zusätzliche Mittel zur Krisenbewältigung verfügbar. Erhalte bis zu 100.000 Euro Härtefallhilfe im Förderzeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021. Alle Infos für antragstellende Unternehmen im Überblick.

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Was genau sind die Härtefallhilfen?

Leere Ränge, ein Auf und Zu in der Außengastronomie und gefühlt Lichtjahre entfernt von einem regulären Veranstaltungs- und Freizeitbetrieb. Zahlreiche Branchen sind seit Beginn der Pandemie im März 2020 besonders von ihren Auswirkungen betroffen. Ihnen und grundsätzlich allen existenziell geschädigten Unternehmen hilft die Bundesregierung jetzt mit zusätzlichen Finanzmitteln. 

Die sogenannten Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Corona-Hilfen. Insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzliche Haushaltsmittel stellen Bund und Länder dafür einmalig im Jahr 2021 bereit. Die Finanzierung erfolgt zur einen Hälfte durch den Bund, zur anderen durch das jeweilige Land. 

Auf Basis des Härtefall-Beschlusses können die Länder ab sofort anhand von Einzelfallprüfungen ausgewählte Unternehmen unterstützen. Dies erfolgt abschließend einer Ermessensentscheidung durch das jeweilige Bundesland. Die Bundesmittel im Programm der Härtefallhilfen können bis zum 15. Dezember 2021 durch die Länder abgerufen werden.

Wer kann Härtefallhilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen und Selbstständige,

  • die eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte erlitten haben.

Was ist eine außerordentliche Härte?

Eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte liegt insbesondere dann vor, wenn dein Unternehmen

  • außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar deine wirtschaftliche Existenz bedrohen.

Die Entscheidung, ob eine solche Härte vorliegt, treffen die Länder in eigener Regie unter zuvor festgelegten Billigkeitsgesichtspunkten*

*Vgl. hierzu die genauen Kriterien in deinem Bundesland. Orientierung gibt das Antragsverfahren rund um die Überbrückungshilfe.

Als antragsberechtigtes Unternehmen gilt:

  • jede rechtlich selbstständige Einheit (mit eigener Rechtspersönlichkeit) unabhängig von ihrer Rechtsform,
  • die wirtschaftlich am Markt tätig ist.
  • gemeinnützige Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine sind ebenfalls antragsberechtigt.

Explizit nicht antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

  • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden,
  • Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder inländischen Sitz sowie
  • öffentliche Unternehmen.

Die Beantragung der Härtefallhilfe muss analog zur Überbrückungshilfe grundsätzlich durch prüfende Dritte (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) erfolgen. Ein rechtlicher Anspruch auf Härtefallhilfe besteht nicht.

Für welchen Zeitraum wird die Härtefllhilfe gewährt?

Du kannst deinen Anspruch auf den Ausgleich bzw. die Abmilderung unbotmäßiger Härten für den Förderzeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 geltend machen.

Wieviel Härtefallhilfe kann ein Unternehmen bekommen?

Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich individuell nach deiner Corona-bedingten und bisher nicht anderweitig ausgeglichenen Belastung. Sie orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten.

Der Förderbetrag im Förderzeitraum sollte im Regelfall die Summe von maximal 100.000 Euro nicht übersteigen.

Die Bewilligung der Mittel muss beihilferechtskonform (vgl.hierzu die Regeln der Fixkostenhilfe, Kleinbeihilfenregeleung und De-minimis-Verordnung) erfolgen. Der beihilferechtlich zulässige Höchstbetrag unter Ausnutzung der Kumulierungsmöglichkeiten darf insgesamt nicht überschritten werden. Hier ist besonders wichtig, dass du vorher überlegst, welche Corona-Hilfen (einschließlich Kurzarbeitergeld) du bereits bezogen hast, um mögliche Beihilfengrenzen nicht zu überschreiten.

Steuerlich gelten die Härtefallhilfen als Betriebseinnahmen und sind deshalb nach den allgemeinen ertragsteuerrechtlichen Regelungen im Rahmen deiner Gewinnermittlung zu berücksichtigen.*

*Die Bewilligungsbehörde informiert die Finanzbehörden elektronisch von Amts wegen über die gewährte Härtefallhilfe unter Benennung des Leistungsempfängers. Beachte auch die Möglichkeit für steuerliche Erleichterungen, die Stundung von Vorauszahlungen und den erweiterten Verlustrücktrag

Aktuelle Corona-Hilfen für kleine Unternehmen / Quelle: Bundesfinanzministerium

Aktuelle Corona-Hilfen für kleine Unternehmen

Wo und wann kann die Härtefallhilfe beantragt werden?

Bund und Länder haben die Härtefallhilfen Mitte März verabschiedet*. Die Beantragung erfolgt direkt über deine Landesförderanstalt im Bundesland bzw. die hier ernannte gesonderte Stelle.

Die genauen Angaben, die für die Antragsberechtigung erbracht werden müssen, legt jedes Bundesland unabhängig und in Anlehnung an die Überbrückungshilfe III fest. Die Antragstellung erfolgt durch einen Prüfenden Dritten (Steuerberater oder dein Rechtsanwalt) bei der zuständigen Landesbehörde, die den Antrag bewilligt bzw. der einberufenen Kommission zur Bewilligung zuleitet.

Den Start zur Antragstellung bestimmt jedes Bundesland selbst. Achte unbedingt auf die Hinweise deiner Landesregierung auf der offiziellen Homepage.

*vgl. Pressemitteilung der Bundesregierung über "Härtefallhilfen"

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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