Bilanzierungsgrundsätze

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Die Bilanzierungsgrundsätze stellen Regeln und Prinzipien dar, die das Unternehmen oder der Kaufmann bei der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Bilanz einhalten muss. Wichtige Bilanzierungsgrundsätze sind die Bilanzwahrheit, die Bilanzklarheit, die Bilanzvorsicht und die Bilanzkontinuität. Gesetzlich geregelt sind die Grundsätze im Handelsgesetzbuch. Außer den im Gesetzt festgeschriebenen gibt es weitere Grundsätze (GoB), die auf Empfehlungen und wissenschaftlichen Diskussionen beruhen.

Die Bilanzwahrheit besagt, dass die Vermögens- und Schuldenwerte richtig einzusetzen sind. Die Bilanzklarheit fordert, dass die Bilanz übersichtlich zu gliedern ist und z. B. die Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen nicht erlaubt ist. Nach der Bilanzvorsicht müssen mögliche Verluste in der Bilanz dargstellt werden (z. B. der Werteverlust eines Grundstücks durch eine verschlechterte Verkehrsanbindung). Gewinne, die noch nicht realisiert wurden, dürfen nicht ausgewiesen werden. Diesen Sachverhalt bezeichnet man als Imparitätsprinzip.

Der Bilanzierungsgrundsatz der Bilanzkontinuität besagt, dass die Bewertungsmethoden des vorhergehenden Jahresabschlusses beizubehalten sind. Ein weiterer Bilanzierungsgrundsatz ist die Bilanzidentität, die eine identische Schlussbilanz des Vorjahres mit der Eröffnungsbilanz des neuen Jahres fordert. Auch die Periodenabgrenzung für z. B. Mieten oder Versicherungen ist grundsätzlich. Die Durchführung der Bilanz und des Jahresabschluss kann vor Existenzgründung in einem Seminar erlernt werden.