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Neue Wirtschaftshilfen: Jetzt Antrag stellen

Alle Details zu Förderberechtigten, Höhe und Antragstellung für die Wirtschaftshilfen im Lockdown Monat November. Hier Antrag stellen. BMWi und BMF haben Details und Bedingungen der Hilfen jetzt beschlossen. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sollen Abschlagszahlungen "möglichst bis Ende November 2020" erfolgen.

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Lockdown light im November 2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November 2020: Alle Details für deinen Antrag

Mit Beginn der vierwöchigen deutschlandweiten Kontaktbeschränkungen zum 2. November (Lockdown light) hatte die Bundesregierung gleichzeitig Wirtschaftshilfen und Zuschüsse zu Umsatzausfällen für betroffene Unternehmen angekündigt.

Details zum Bezugskreis der Förderberechtigten, der Höhe möglicher Erstattungsbeträge sowie zum Zeitpunkt der Auszahlung haben BMWi und BMF jetzt veröffentlicht. Im Verlauf der kommenden Tage kannst du deinen Antrag über die zentrale IT-Plattform zur Beantragung von Corona-Soforthilfen stellen.

Alle Details für deinen Antrag findest du hier:

Wer ist antragsberechtigt im Programm der außerordentlichen Wirtschaftshilfe November?

  1. Direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen: Sämtliche Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen einschließlich Hotels, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 und den hier erlassenen Schließungsverordnungen ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten. 
  2. Indirekt betroffene Unternehmen etc.: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
  3. Verbundene Unternehmen: Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. 

Wie erfolgt die Berechnung und wie hoch ist die Förderung durch die Novemberhilfe?

Die Höhe der Fördersumme orientiert sich an Vergleichsätzen tatsächlicher Umsätze, die je nach Förderberechtigtem variieren:

Kleine Unternehmen bis zu 50 Mitarbeiter

Kleine Unternehmen können Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent ihres durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 erhalten, maximal bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro im Rahmen Kleinbeihilfenregelung der EU.

Sonderregelung für Gründer

Hast du deine Selbstständigkeit erst nach dem 31. Oktober 2019 begonnen, bist aber gleichsam direkt oder indirekt von den aktuellen Betriebsschließungen betroffen, kannst du alternativ den durchschnittlichen Wochenumsatz im Oktober 2020 oder aber deinen durchschnittlichen Wochenumsatz seit Gründung als Vergleichsumsatz angeben.

Wahlrecht für Soloselbstständige

Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.

Wie werden Umsätze im November 2020 angerechnet, Stichwort Außer-Haus-Verkauf?

  • Umsätze im November 2020 sind bis zu 25 Prozent des Vergleichsumsatzes anrechnungsfrei: Wenn du im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielst, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um jedoch eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüberhinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.
  • Sonderregel für vergangene und aktuelle Umsätze aus Außer-Haus-Verkauf: Für Restaurants gilt eine Sonderregel, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. In diesen Fällen wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Umsätze, die 2019 mit Außerhausverkauf erzielt wurden und die dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen, werden herausgerechnet. Dadurch hast du im laufenden Monat November bei praktiziertem Außer-Haus-Verkauf mehr Spielraum.

Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält gemäß der Sonderregel für Außer-Haus-Verkauf 6.000 Euro Wirtschaftshilfe für den mit Lockdown light ausgefallenen Monat November (75 Prozent von 8.000 Euro), Das ist zwar zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im laufenden Monat deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten oder Take Away erzielen, ohne dass du eine Kürzung der Förderung befürchten musst.

Wie kann ich den Antrag auf Wirtschaftshilfe stellen?

Es gilt grundsätzlich: Unternehmen stellen ihren Antrag in Beihilfe ihres Anwalts, Steuerberaters oder durch einen Wirtschaftsprüfer analog zum Verfahren der Überbrückungshilfen über die zentrale Antragsplattform des Bundes.

Unbürokratisches Verfahren für Soloselbstständige bis zu 5.000 Euro Fördersumme

Wer als Soloselbstständiger nicht mehr als 5000 Euro Novemberhilfe geltend machen will, soll seinen Antrag "unter besonderen Identifizierungspflichten" direkt und ohne einen prüfenden Dritten stellen dürfen.

Hier geht´s zur zentralen Antragsplattform für Überbrückungshilfen des Bundes und deinem hoffentlich zügigen Förderbescheid.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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