Ämter und Behörden in Hamburg

Gewerbeamt

Das Bezirksamt Hamburg ist Ihr Ansprechpartner für

  • Gewerbeanmeldungen/-abmeldungen/-ummeldungen
  • Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Gewerbeanzeige beträgt 20 EUR. Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG etc.) wird diese Gebühr pro Gesellschafter erhoben. Die Anmeldung des Gewerbes kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Das Bezirksamt leitet im Anschluss die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer und die Berufsgenossenschaften weiter.

Das für Sie zuständige Bezirksamt in Hamburg (entscheidend ist der genaue zukünftige Unternehmensstandort im Stadtgebiet) finden Sie über den Behördenfinder.

Finanzamt

Mit der Anmeldung Ihres Gewerbes erhalten Sie automatisch durch die behördliche Vernetzung Ihre Steuernummer zugeteilt. Damit unterliegt Ihr Unternehmen den Weisungen des für Sie zuständigen Finanzamt in folgenden Bereichen

  • Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
  • Festsetzung der Umsatzsteuer mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer
  • Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge

Welches Finanzamt für die Besteuerung Ihres Unternehmens der richtige Ansprechpartner ist, ermitteln Sie anhand Ihres Firmenstandortes im Behördenfinder.

Amt für Wirtschaft und Liegenschaften

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Stadt Hamburg gliedert sich in fünf Referate:

  1. Amt I - Behörde Hafen und Innovation ( Ansprechpartner für Technologie- und Industrie-Unternehmen und die maritime Wirtschaft)
  2. Amt R - Rechtsamt (Rechtsbeistand in Streitfällen; Planfeststellungs- und Landeskartellbehörde)
  3. Amt V - Verkehr- und Straßenwesen
  4. Amt W - Wirtschaftsförderung Hamburg
  5. Amt Z - Zentrale Verwaltung