Widerrufsrecht

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Bei einem Widerrufsrecht handelt es sich um ein Recht für Verbraucher, das es möglich macht, den bereits geschlossenen Vertrag innerhalb einer gesetzlichen Frist, durch Erklärung eines Widerrufs zu löschen und unwirksam zu machen. Vom Widerrufsrecht kann jedoch nur Gebrauch gemacht werden, wenn der geschlossene Vertrag auch ein Widerrufsrecht einräumt.

Als Verbraucher gelten in diesem Fall nur natürliche Personen, die einen Vertrag abschließen, der nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder auch Selbstständigkeit sondern für private Zwecke geschlossen wird. Unternehmer und Selbstständige gelten demnach nicht als Verbraucher. Das Widerrufsrecht findet bei Haustürgeschäften, Ratenlieferungsverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen, Fernunterrichtsverträgen, im Versicherungsrecht oder im Onlinehandel Anwendung. Damit der Widerruf wirksam wird, muss er innerhalb einer Widerrufsfrist getätigt werden.

Die Widerrufsfrist beträgt normalerweise zwei Wochen und beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das Widerrufsrecht erlaubt es dem Verbraucher, dem Widerruf keine Begründung hinzuzufügen und kann zum einen über Textform oder durch das Rücksenden von Waren erfolgen. Der Verbraucher macht damit kenntlich, dass er vom Vertrag zurücktritt und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Die Widerrufsfrist ist dann gewahrt, wenn die Absendung der Willenserklärung vor Fristablauf erfolgt.