Vorlage Rechnung 30 Tage Verzug

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Beinhaltet die Rechnung eines Auftragnehmers einen Hinweis auf den 30 Tage Verzug, weiß der Schuldner, dass er nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung in Zahlungsverzug gerät. Normalerweisen enthalten Rechnungen kein genaues Fälligkeitsdatum. Für den Auftragnehmer hat die Rechnung mit dem Hinweis auf den 30 Tage Verzug den Vorteil, dass es keiner weiteren Mahnung bedarf um den Schuldner in Verzug zu bringen.

Grundlegend ist die Rechnung mit dem Hinweis auf den 30 Tage Verzug ebenso gestaltet wie eine normale Rechnung. Sie enthält nur den Hinweis, dass der Schuldner in Verzug gerät, wenn er den fälligen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung begleicht.