Vorlage Handelsvertreter Kündigung Verhalten

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Ein Unternhemer kann seinem Handelsvertreter eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht beiden Parteien zu und kann auch nicht durch den Handelsvertretervertrag abbedungen werden.

Eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung durch den Unternehmer liegt meist darin begründet, dass der Handelsvertreter sich strafrechtlich verhalten hat, beispielsweise durch Diebstahl oder Betrug. Eine weitere Zusammenarbeit muss dem Unternehmer unzumutbar sein. Liegen andere Gründe vor, muss der Unternehmer beachten, dass einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung vorausgehen muss, sofern der Handelsvertreter sein Fehlverhalten abstellen kann.