Vorlage Ausgleichszahlung Geltendmachung

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Wird der Handelsvertretervertrag beendet, so kann der Handelsvertreter die Geltendmachung einer Ausgleichszahlung erklären. Die Geltendmachung einer Ausgleichszahlung ist jedoch nicht in allen Fällen wirksam. Kündigt der Handelsvertreter den Vertrag selbst, ohne das ein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers vorliegt oder wird der Handelsvertreter vom Unternehmer verhaltensbedingt gekündigt, so steht dem Handelsvertreter keine Ausgleichszahlung zu.

Die Geltendmachung einer Ausgleichszahlung steht dem Handelsvertreter demnach nur in den Fällen zu, in denen der Handelsvertretervertrag aufgehoben wird, die Befristung des Vertrages ausläuft, der Unternehmer den Handelsvertreter, ohne dessen Verschulden kündigt oder der Handelsvertreter aus altersbedingten Gründen kündigt. Die Ausgleichszahlung dient dem Handelsvertreter im Wesentlichen als Ausgleich für die Stammkunden, die der Handelsvertreter dem Unternehmer verschafft hat.