Bauen Unternehmensgründer ihre Selbstständigkeit auf dem gewerblichen Handel auf, so erfolgt in der Regel eine Eintragung in das Handelsregister. Auch wenn die Art des Handels oder die Waren, mit denen gehandelt wird, nicht eindeutig einzugrenzen sind, muss der Unternehmensgegenstand konkret beschrieben werden, sodass Außenstehende sofort erkennen, worum es sich bei dem Unternehmen handelt.