Unternehmernews der Woche 35/2019
10 Punkte für Ihren Franchise-Vertrag: Was muss drinstehen und warum
Sie haben sich bereits für ein Franchise-System entschieden? Nach Erstellung Ihres Businessplans und persönlicher Übereinkunft mit Ihrem Franchisepartner steht der vertragliche Abschluss nun kurz bevor? Welche Punkte im Franchise-Vertrag unbedingt Erwähnung finden müssen und warum, haben wir Ihnen als 10-Punkte Checkliste zusammengefasst.
Die vollständige Checkliste zur Gründung für Tageseltern
Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe: Die Betreuung anvertrauter Kinder und Schutzbedürftiger erfordert eine besondere Eignung und unterliegt einem gesetzlichen Anforderungskatalog. Von der Businessplanerstellung über notwendige Genehmigungen bis hin zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier alle Informationen, die für Ihre Gründung als Tagesvater oder Tagesmutter wichtig sind.
Sichern Sie sich Fördermittel des BMWi für Ihren Messeauftritt
Damit kleine und mittlere Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen einem Fachpublikum vorstellen können, beteiligt sich das BMWi mit speziellen Förderprogrammen an den Kosten für den Messeauftritt. Diese Offerte richtet sich mit dem Auslandsprogramm des Bundes branchenunabhängig an KMUs, die sich international auf Auslandsmessen präsentieren möchten. Junge innovative Unternehmen können ihre Teilnahme an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland darüber hinaus gesondert fördern lassen. Lesen Sie mehr zu Antragsbedingungen und Fristen für KMUs in unserer Übersicht der Förderprogramme.
Märkte & Trends
G7 Gipfel schließ in Biarritz: Die wichtigsten Themen und Übereinkünfte
Die Gruppe der sieben großen Industrieländer (G7) verzichtet beim jüngst geschlossen gemeinsamen Gipfel im französischen Biarritz auf eine umfangreiche gemeinsame Abschlusserklärung und präsentierte stattdessen ein nur einseitiges Papier.als Kommuniqué. Darüber hinaus wurden Positionspapiere der Arbeitstreffen erstellt, die sich u.a. mit den Themen Digitalsteuer, Brexit oder der politischen Lage in Teilen Afrikas beschäftigten. Eine Übersicht sämtlicher Tagungspunkte und vereinbarter Kooperativen subsummiert die Süddeutsche Zeitung.
Alibaba: Schärfster Konkurrent von Amazon feiert 20-jähriges Jubiläum und expandiert weiter
Alibaba, der einzige wahre Rivale von Amazon, feiert im September sein 20-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass widmet sich absatzwirtschaft.de in dieser Woche einer Einführung in die Unternehmensphilosophie von Alibaba-Gründer Jack Ma. An erster Stelle die Kunden, dann die Mitarbeiter, dann die Stakeholder: Dies ist Kernprinzip des Alibaba You-Commerce, der seine Marktdominanz nicht mißbraucht, sondern u.a. nutzt, um kleine Händler auf dem Weg der Digitalisierung zu unterstützen. Im B2B-Commerce ist Alibaba bereits weltweit führend. 10,2 Milliarden EUR wurden hier 2018 umgesetzt. Aktuell expandiert der Konzern weiter in den europäischen Markt. Wie INTERNET WORLD BUSINESS berichtet, hat der Konzern mit seiner Tochter AliExpress nun in Madrid sein erstes stationäres Geschäft in Europa eröffnet. Dem voraus ging im Januar dieses Jahres die Eröffnung eines gigantischen Logistikzentrums im belgischen Lüttich. Für die genutzten 220.000 Quadratmeter Fläche will man mindestens 75 Millionen Euro investieren, damit europäische Mittelständler Waren nach China liefern und Produkte aus China nach Europa eingeführt werden können.
Kundengewinnung & Vermarktung
Kundenbindungsprogramme: Hier lauern rechtliche Fallstricke
Kundenbindungsprogramme sind vielfältig. Von der klassischen Kundenkarte über eine simple Stempelkarte mit Rabattsystem bis zu digitalen Lösungen wie das Sammeln von Punkten in einer App ist alles möglich. Die rechtlichen Anforderungen auch. etailment-Expertin und Rechtsanwältin Kathrin Schürmann schlägt sich für Sie durch die wichtigsten rechtlichen Vorgaben für Kundenbindungsprogramme aus der Perspektive Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.
Recht & Steuern
Referentenentwurf des Finanzministeriums: Neuer Schlag gegen Privatanleger?
Während die Pläne für eine Finanztransaktionssteuer weiter vorangetrieben werden, plant die Bundesregierung bereits den nächsten Schlag gegen die Privatanleger. So will Finanzminister Olaf Scholz die steuerliche Anrechenbarkeit von Verlusten mit Aktien und Anleihen bei Insolvenzen abschaffen. Wie aus dem Referentenentwurf zum sogenannten Jahressteuergesetz 2019 zu entnehmen ist, sollen ab dem ersten Januar kommenden Jahres Forderungsausfälle von Aktien und Anleihen steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können. Was dies für Käufer betroffener Anleihen bedeuten könnte und warum Gegner den Entwurf als verfassungswidrig bezeichnen, lesen Sie auf boerse.ard.de.
AGB rechtssicher erstellen: Inhalte, Form und fehlerhafte Klauseln
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB: Drei Buchstaben, die jeder kennt und die es ganz schön in sich haben: Fehlerhafte AGB-Klauseln können sich negativ für Sie auswirken. Rechtswidrige AGB sind unwirksam. Bei wettbewerbswidrigen AGB droht außerdem eine Abmahnung durch Konkurrenten und Wettbewerbsverbände. Sie müssen dann nicht nur Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten bezahlen, sondern sind auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet. Diese bindet Sie über mehrere Jahrzehnte. Auf anwalt.de erläutern Ihnen die Rechtsexperten, welche häufigen Fehlerquellen Sie bei der Erstellung Ihrer AGB´s kennen sollten und wie Sie Fallstricke vermeiden.