· Unternehmenswelt News

Unternehmernews der Woche 40/2018

Diese Woche erklären wir, für welche Unternehmen an der Greiner Family Impact Initiative teilnehmen können und klären, für wofür in der Gastronomie welcher Umsatzsteuersatz berechnet werden muss. Welche Themen aus der Online-Welt und rund um Gründung & Unternehmertum Sie nicht verpassen sollten, lesen Sie hier.

Jetzt bis 9. Oktober für die Greiner Family Impact Initiative bewerben

In einem viermonatigen Accelerator-Programm in den Impact Hubs Wien und München bekommen Startups Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihres Business. Angesprochen sind Unternehmen, bei denen der Einfluss auf faire Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Mittelpunkt des Geschäftsmodells steht. Bewerbungen für die Greiner Family Impact Initiative sind bis zum 9. Oktober möglich.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Wer zahlt wann wie viel?

Das Finanzamt schaut bei Betriebsprüfungen genau hin, ob Sie Ihren Gästen den richtigen Umsatzsteuersatz berechnen. Grundsätzlich gilt für die Gastronomie der reguläre Satz von 19 Prozent. In bestimmten Fällen aber können Sie den begünstigte Satz von 7 Prozent anwenden. Das ist häufig der Fall, wenn Ihre Gäste die Speisen nicht vor Ort in Ihrem Lokal verzehren. Wann genau, lesen Sie in unserem Artikel zur Umsatzsteuer in der Gastronomie

Online-News der Woche

Facebook soll sich nach seinem Datenleck vor irischen Datenschützern erklären, das US FinTech Stripe erhält 245 US-Dollar Investitionen, viele kleine Händler in Deutschland verlassen Amazon und bei Shiru Cafe können Studenten den Kaffee mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Erfahren Sie mehr dazu in unseren Online News der Woche.

Gründer- und Unternehmernews kurz & knapp

Der Diesel-Kompromiss und seine Auswirkungen auf Unternehmer

Die Große Koalition in Berlin verständigte sich auf einen Kompromiss im Umgang mit drohenden Diesel-Fahrverboten, der viel Unzufriedenheit hervorruft. Dabei setzt die Regierung nicht nur auf Umtauschprämien, sondern auch auf Nachrüstungen. Gewerbetreibenden will der Bund aus Steuermitteln voraussichtlich ab 2019 für bestimmte Lieferfahrzeuge Hardware-Nachrüstungen mit 80 Prozent fördern, den Rest sollen die Fahrzeughersteller tragen. Konkrete Zusagen der Industrie stehen aber noch aus, kritisiert die Deutsche-Handwerkszeitung

Achtung vor Fax-Betrügern der nicht existierenden „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Eine offizielle „Datenschutzauskunft-Zentrale“ gibt es in Deutschland nicht. Unter diesem Absender erhalten derzeit bundesweit Unternehmer betrügerische Fax-Nachrichten, die Geldforderungen stellen und vorgeben, über die DSGVO zu informieren. Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht rät, nicht auf die Schreiben zu reagieren, um den Betrügern nicht auch noch den eigenen Kontakt zu bestätigen. Wer schon Verträge abgeschlossen hat, solle diese sofort widerrufen, erklärt Spiegel Online

Rabattaktionen mit Auslaufdatum verlängern ist verboten

Wenn Kunden auf befristete Rabattaktionen positiv reagieren, verlockt das Händler, die Fristen zu verlängern und die Waren weiterhin zum reduzierten Preis zu verkaufen. Den Zeitraum bei befristeten Aktionen auszudehnen, fällt aber unter unlauteren Wettbewerb, wie das Oberlandesgericht München nun feststellte. Wer feste zeitliche Grenzen einer Rabattaktion nach hinten verschiebt, führt Verbraucher in die Irre, da das einen besonderen Preisvorteil vortäusche, begründen die Richter laut Handwerk.com ihr Urteil.

Über den Autor
Ulrike Schult

Ulrike Schult

Die Autorin ist als Redakteurin im Team von unternehmenswelt.de tätig. Zuvor beriet Ulrike Schult in Leipzig Studierende zum Einstieg ins Berufsleben und organisiert momentan unter anderem an der Fachhochschule ein überfachliches Qualifizierungsprogramm für Doktoranden aus den Ingenieurswissenschaften und anderen Bereichen.