Richtpreis

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Der Begriff Richtpreis bezeichnet einen nach Branche, Produkt oder Wettbewerb definierten normalen bzw. üblichen Preis. In der Selbstständigkeit oder bei eigener Geschäftsidee kann der Richtpreis entweder für den Endverbraucher oder für den Einkauf angewendet werden. Dabei kann eine fachkundige Stelle im Handel genau darüber informieren.

Der Richtpreis entspricht im Handel der unverbindlichen Preisempfehlung. Der Kunde kann also bei teureren Objekten mit dem Händler über den Preis verhandeln. Eine fachkundige Stelle kann da weiterhelfen. Die Vorgabe für den Richtpreis kommt eigentlich vom Hersteller des Produkts. Er kann also bei Selbstständigkeit oder eigener Geschäftsidee eine untergeordnete Rolle spielen.

Im Richtpreis beinhaltet sind alle Margen vom Hersteller, Großhändler und Händler. Er kann unabhängig von der eigenen Geschäftsidee oder Selbstständigkeit sein. Die meisten Käufer haben für bestimmte Produkte ziemlich genaue Preisvorstellungen und ziehen eine fachkundige Stelle zu Rate. Nach dem Richtpreis wird beurteilt ob etwas teuer oder preiswert ist.