Offene Handelsgesellschaft

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Eine Offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche Personen bzw. juristische Personen zu einer Unternehmung zusammengeschlossen haben, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Offene Handelsgesellschaft wird häufig bei der Existenzgründung einer Unternehmung mehrerer Gründer als Rechtsform verwendet, da die Gründung der OHG von keinen bestimmten Mindestkapital abhängig ist. Dabei sollten die einzelnen Gesellschafter beachten, dass sie mit ihrem ganzen Vermögen und Privatvermögen haften.

Die Offene Handelsgesellschaft kann als Rechtsform für eine Unternehmensgründung gewählt werden und wird damit im Businessplan der Gründung aufgeführt. Für die Offene Handelsgesellschaft sollte eine Kapitaleinlage erbracht werden, die sowohl in Geld-, Sach- oder Dienstleistungen erfolgen kann. Für Gründung einer offenen Handelsgesellschaft sind wichtige Formalitäten durchzuführen. Darunter zählt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, sowie die Eintragung im Handelsregister.

Ein Unternehmer kann bei Gründung auf die UG zurückgreifen, um das Haftungsrisiko zu minimieren, da die Haftung der UG in der Regel beschränkt ist. Eine Offene Handelsgesellschaft kann nur aufgelöst werden, wenn die Gesellschafter die Offene Handelsgesellschaft durch Beschluss auflösen oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft eingeleitet wird.

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Alles zur oHG: offene Handelsgesellschaft

Die Rechtsform "offene Handelsgesellschaft" zählt zu den Personengesellschaften - denn mindestens zwei natürliche oder juristische Personen können eine oHG gründen. Ihr Zweck ist ein Handelsgewerbe und sie muss ins Handelsregister eingetragen werden. Wann die oHG als Rechtsform attraktiv wird und was ihr dabei beachten müsst, zeigen wir euch.