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Novemberhilfe: Verfahren der Abschlagszahlung steht

In der Krise bist du nicht allein. Stell deinen Antrag auf Novemberhilfe ab dem 25. November und erhalte schnelle Hilfe durch Abschlagszahlungen. BMWi und BMF haben die Bedingungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen im Lockdown light weiter konkretisiert. Das musst du wissen.

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Unkompliziert und schnell: Antragstellung für Novemberhilfe in den Startlöchern

Nachdem die Details der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen im Lockdown light bereits angekündigt worden waren, haben BMWi und BMF das Verfahren der Abschlagszahlung nun weiter konkretisiert. 

Konkret folgendes Prozedere von Antragstellung und Auszahlung haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) beschlossen:

  1. Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro für ausgefallene Umsätze im November 2020. Andere direkt und indirekt von den Schließungsmaßnahmen betroffene Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro Abschlagszahlung.
  2. Den Antrag auf Novemberhilfe kannst du voraussichtlich ab dem 25. November 2020 über die zentrale IT-Plattform der Überbrückungshilfen stellen.
  3. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen unbürokratisch ebenfalls ab Ende November 2020 erfolgen.
  4. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen Antragsteller ihre Identität zweifelsfrei nachweisen (vgl. hier unten).
  5. Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen soll parallel vorbereitet und finalisiert werden, um zügig im Anschluss an die Abschlagszahlungen zu starten.

Update: Die Frist zur Antragstellung im Förderprogramm Novemberhilfe wurde noch einmal verlängert bis zum 30. April 2021.

Nachweispflichten: Soloselbstständige brauchen ELSTER-Zertifikat

Kleine Unternehmen stellen den Antrag analog zum Prozedere der Überbrückungshilfen über einen prüfenden Dritten. Dazu zählen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. In diesem Fall wird auf eine Antragstellung durch "prüfende Dritte" verzichtet. Allerdings musst du dich zweifelfrei ausweisen können. Soloselbstständige benötigen deshalb für ihren Direktantrag zwingend ein ELSTER-Zertifikat. Bist du noch nicht im Besitz eines solchen, kannst du dieses jetzt über das ELSTER-Portal beantragen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Gegen Subventionsbetrug versichern

Wer Corona-Hilfen erhält und - auch unabsichtlich! - falsche Angaben in seinem Antrag macht, riskiert wegen Subventionsbetrug verurteilt zu werden. Immer mehr Ermittlungsverfahren sind anhängig. Von der polizeilichen Vorladung über Kontensperrungen bis hin zu Hausdurchsuchungen wurden Betroffene bereits mit den Konsequenzen mutmaßlich falscher Angaben konfrontiert.

Dagegen kannst du dich jetzt - sogar rückwirkend - absichern. In Zusammenarbeit mit einem Spezialmakler und einer großen deutschen Verischerung bietet dir Unternehmenswelt ein exklusives Angebot für eine Strafrechtsschutzversicherung.

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Neue Wirtschaftshilfen: Jetzt Antrag stellen

Alle Details zu Förderberechtigten, Höhe und Antragstellung für die Wirtschaftshilfen im Lockdown Monat November. Hier Antrag stellen. BMWi und BMF haben Details und Bedingungen der Hilfen jetzt beschlossen. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sollen Abschlagszahlungen "möglichst bis Ende November 2020" erfolgen.

Kein Unternehmerlohn, dafür 5000 Euro Neustarthilfe

Die Neustarthilfe kommt! Einzelunternehmer und Soloselbstständige erhalten eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Den laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz unbürokratischen und schnellen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Erfahre alles, was du zur Beantragung wissen musst.

Strafrechtsschutz bei Fördermitteln: Jetzt absichern

Bist du dir sicher, dass du bei der Beantragung der Krisenhilfen rechtlich sauber vorgegangen bist? Selbst wenn du versehentlich Falschangaben gemacht hast, musst du mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Viele Unternehmer haben deshalb unangenehmen Kontakt mit Verfolgungsbehörden. Wie du dem rückwirkend vorbeugen kannst, zeigen wir dir.

Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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