Woran junge Unternehmen scheitern
Die Selbstständigkeit ist für viele die Möglichkeit, einen Traum zu leben. Doch egal wie gut die Geschäftsidee ist oder wie präzise der Geschäftsplan einst erstellt wurde - manche Unternehmen sind bereits nach kurzer Zeit oder nach einigen Jahren zum Scheitern verurteilt. Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigt nun die hauptsächlichen Ursachen dieses Problems. Diese Studie trägt den Namen „Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens“ und wurde beim ZEW vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegeben.
Dazu wurden 3.000 Unternehmen analysiert, die zwischen 2006 und 2009 geschlossen wurden. Dabei handelte es sich jedoch nicht nur um Unternehmen, die auf einer nicht markttauglichen Geschäftsidee basierten, sondern auch um jene, die bereits Erfolge aufzuweisen hatten: rund drei Viertel der analysierten Unternehmen konnten mindestens einmal im Laufe ihrer Geschäftsaktivitäten die Gewinnschwelle überschreiten. Die Ergebnisse der Studie waren eindeutig: Viele Unternehmen litten unter einer Unterkapitalisierung zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit. Auch waren strategische Fehler, wie zum Beispiel zu kurze Planungshorizonte, Fehlinvestitionen oder riskante Wachstumsstrategien die Gründe fürs Scheitern. Zum Teil wiesen Unternehmer auch unzureichende Kenntnisse im Bereich Controlling auf. Unerwartete Marktveränderungen trugen auch zum Marktaustritt bei.
Der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher, sieht in der Angst vor dem Scheitern die wichtigsten Gründungshemmnisse. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass sich nur jeder zehnte Unternehmer traut, nach dem Scheitern erneut ein Unternehmen zu gründen. Gescheiterte Gründer, die die Unternehmensgründung erneut wagen, müssen schneller als bisher eine zweite Chance bekommen, so Burgbacher. Eine Insolvenzreform, die eine Reduzierung der Frist zur Restschuldbefreiung vorsieht, sei daher erstrebenswert, so der Staatssekretär.