Gründung von Ausländern: zwei hilfreiche Portale
Ein großer Teil der Existenzgründungen in Deutschland wird von ausländischen Bürgern auf den Weg gebracht. Dabei stoßen sie auf etliche Schwierigkeiten, die es auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu überwinden gilt. Allein das Problem der fremden Sprache stellt eine große Hürde dar, wenn es darum geht, die rechtlichen Voraussetzungen einer Gründung für Ausländer in Deutschland zu verstehen. Ein weiteres Problem ist die Frage der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Hilfe bieten nun zwei neue mehrsprachige Portale, die ausländischen Gründern Informationen zur Verfügung stellen.
Um zukunftsfähig zu bleiben, ist die Deutsche Wirtschaft auf das Fachwissen und den unternehmerischen Impuls von ausländischen Bürgern angewiesen. Der Zuzug von Akademikern auch aus Nicht-EU Staaten soll deshalb erleichtert werden. Schon 2012 wurden dahingehend die gesetzlichen Regelungen erleichert. Die aktive Unterstützung ausländischer Fachkräfte bei der Existenzgründung in Deutschland zu koordinieren hat sich das Portal www.wir-gruenden-in-deutschland.de zum Ziel gesetzt.
Das Portal wird von der Fachstelle Existenzgründung des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) betreut. Auf dem Portal gibt es neben Hinweisen zu regionalen Anlaufstellen der Fachstelle Existenzgründung strukturierte Leitfäden für gründungsinteressierte Akademiker, Studierende und Fachkräfte aus dem Ausland. Je nach Qualifikation und Herkunft aus EU- oder Nicht-EU-Staaten wird Schritt für Schritt kompakt und in übersichtlicher Weise dargestellt, was beim Gründungsprozess zu beachten ist.
Angefangen vom Umgang mit der Ausländerbehörde und den nötigen Genehmigungen für den Aufenthalt in Deutschland, über ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit, bis hin zu Tipps zum Erstellen eines Businessplans, wird hier ausländischen Akademikern und Fachkräften eine strukturierte Übersicht für den Start in die Selbstständigkeit gegeben. Auch zur Nachgründungsphase gibt es Hinweise zum Beispiel zu Fragen der steuerlichen Abrechnung, des Umgangs mit Personal oder des Marketings. Über die bereitgestellten Informationen hinaus können sich die angehenden Gründer telefonisch oder per Mail an die Mitarbeiter der Fachstelle wenden und bekommen dort ihre individuellen Fragen beantwortet.
Eine wichtige Frage für Ausländer in Vorbereitung ihrer Gründung ist, ob ihre erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Ohne anerkannten Berufsabschluss ist es in vielen Bereichen nicht möglich, sich in Deutschland selbstständig zu machen. Das gilt sowohl für Ärzte und Anwälte als auch für Handwerksberufe, für die in Deutschland ein Meisterbrief erforderlich ist. Unterstützung bei der Anerkennung bietet die Website Anerkennung-in-Deutschland.de.
Die Seite ist das offizelle Anerkennungsportal der Bundesregierung. Dieses wirbt in Italien, Polen, Rumänien, Spanien und in der Türkei für einen Zuzug von Fachkräften nach Deutschland, indem in der jeweiligen Landessprache Informationen zur Anerkennung der Berufsabschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Es gibt eine Übersicht zum Anerkennungsverfahren, zu den rechtlichen Grundlagen und News zu relevanten Gerichtsurteilen. Geordnet nach unterschiedlichen Abschlüssen finden die Gründer die für ihren Beruf passenden Hin- und Verweise zu den zuständigen Behörden. Auch der Zweck der Anerkennung, ob nun für eine angestellte Tätigkeit, ein Studium oder für eine Existenzgründung kann personalisiert werden. Ausländischen Fachkräften und Akademikern soll mit den beiden Portalen der Weg auf den Arbeitsmarkt oder zur Existenzgründung so einfach wie möglich gemacht werden.