Gründung eines Industrieunternehmens
Wenn ein neues Industrieunternehmen gegründet wird, dann ist das in der Regel ein Ergebnis von jahrelangen Überlegungsprozessen. Je nach Art, Branche und Größe handelt es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, oder um eine BGB-Gesellschaft einiger guter Bekannter oder Freunde. In allen Fällen ist von Bedeutung, dass neben der erforderlichen Manpower ein vielfältiges und vielseitiges Knowhow zusammenkommt. Denn auch ein Startup-Unternehmen oder ein Joint Venture benötigt dieselbe Struktur und Organisationsform wie eine arrivierte Firma.
Jedes Unternehmen soll und muss Umsatz sowie Gewinn machen. Wird das nicht erreicht, dann ist der Unternehmenszweck verfehlt und die Firma wird liquidiert. Die Einnahmen müssen die anfallenden Ausgaben decken und darüber hinaus muss noch ein Gewinn erwirtschaftet werden. Die Mindestanforderung an die Firmengründer ist ein fundiertes Basiswissen in Vertrieb und Wirtschaft für angehende Industriekaufleute. Je nach Ausrichtung des Unternehmens kommt es auf den Schwerpunkt an, ob es sich um einen Großhandels- oder um einen Einzelhandelskaufmann handelt. Vertrieben wird sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel, wenngleich mit deutlichen Unterschieden in der Praxis.
Eine Unternehmensstruktur gliedert sich von Beginn an in Geschäftsleitung mit Sekretariat, Buchhaltung, Vertrieb sowie IT-Technik mit Content Management, Onlinemarketing und allem, was dazugehört. Abhängig von der Personenzahl der Unternehmensgründer werden diese Kernaufgaben auf deren Zahl aufgeteilt. Im Arbeitsalltag ist es wichtig, von Anfang an eine getrennte Aktenführung mit der dazugehörigen Ablage einzurichten. Denn mit zunehmender Größe des Unternehmens wächst sowohl die Zahl der Aktenvorgänge als auch deren Umfang. Das gilt sowohl für die elektronische als auch für die Papierablage. Letztendlich wird hier alles getrennt und auf mehrere Mitarbeiter aufgeteilt sowie verteilt. Dieser Vorgang ist dann umso einfacher, je klarer und besser bis dahin schon separiert worden ist. Der Weg zur Existenzgründung eines Industrieunternehmens führt automatisch auch zur zuständigen Industrie- und Handelskammer, oder auch zur örtlich zuständigen Gemeinde, bei der das Gewerbe angemeldet respektive eingetragen werden muss.