Markenschutz für Ihre Produkte und Dienstleistungen
Eine dauerhaft erfolgreiche Geschäftsidee geht zumeist mit einer starken Marke einher. Eine Bezeichnung, ein Bild oder ein Slogan mit Wiedererkennungswert sorgan dafür, dass man sich an Ihr Unternehmen erinnert. Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen und können für die Qualität eines Unternehmens stehen. Sie zählen ebenso wie Patente zum geistigen Eigentum eines Unternehmens und stellen somit Vermögenswerte dar. Doch wie meldet man eingentlich eine Marke an?
Im Grunde kann jeder eine Marke anmelden. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Eine Markenanmeldung muss auf jeden Fall die konkreten Anmelderangaben, eine Wiedergabe der Marke sowie ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthalten. Zur Markenanmeldung muss das Formblatt W 7005 des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) verwendet werden. Auf der Website des DPMA besteht die Möglichkeit, über eine Suchmaschine für Waren- und Dienstleistungen nach Begriffen zu recherchieren, die Sie für eine Markenanmeldung benötigen. Das DPMA überprüft aber nicht, ob Ihre geplante Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Sie sollten daher unbedingt schon vor Ihrer Anmeldung recherchieren, ob Ihre geplante Marke ältere Rechte verletzt. Idealerweise lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen, um zu verhindern, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird.
Die Anmeldung einer Marke kostet mindestens 300,- Euro (bzw. 290,- Euro für die elektronische Anmeldung). Diese Gebühr beinhaltet drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse wird ein zusätzlicher Betrag fällig. Die Kosten fallen unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens an, das heisst, die Gebühren können im Normalfall nicht zurückgezahlt werden. Falls es schnell gehen muss, können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr von 200€ einen Beschleunigungsantrag stellen. Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Marke gilt der Schutz zunächst für 10 Jahre. Danach kann gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.