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News aus der Onlinewelt – Woche 2011/18

„Apple“ ist einer Studie zufolge die wertvollste Marke weltweit und sticht damit den Konkurrenten Google aus. Digitale Bewerbungen lösen das traditionelle Bewerbungsverfahren per Bewerbungsmappe ab. Einige der von Sony gestohlenen Daten wurden im Internet veröffentlicht. Die Frage ob Facebooks „Gefällt mir“ Button wettbewerbswidrig ist oder nicht, bleibt nach wie vor offen.

„Apple“ ist die wertvollste Marke weltweit
Dem US-Marktforschungsunternehmen Millward Brown zufolge steigt der Marktwert der Marke Apple um 84 Prozent auf 153,3 Mrd. Dollar. Die Technologiefirma setzte sich damit an die Spitze der Rangliste, der weltweit erfolgreichsten Marken. "Apples Erfolg rührt aber nicht allein von der Produktinnovation her, sondern von der Tatsache, dass Steve Jobs und seine Mitarbeiter die Faszination der Marke fassbar machen", so Bernd Büchner, Geschäftsführer bei Millward Brown in Deutschland.

Bewerbungen in Zukunft digital

Bereits 39 Prozent der Unternehmen verlangen digitale Bewerbungen und die Tendenz ist steigend: Das hat eine neue Umfrage unter 1.500 Firmen aller Branchen ergeben. Die traditionelle Bewerbungsmappe hat aber noch nicht vollkommen ausgedient, so bevorzugen 43 Prozent der Personalchefs eine Bewerbung in Papierform. Allerdings sinkt deren Bedeutung rapide.

Sony-Daten im Internet veröffentlicht

Medienberichten zufolge ist der Datenschutz bei Sony kaum mehr gewährleistet, denn einige der gestohlenen Daten sind im Internet veröffentlicht worden: Dabei habe es sich um Namen und Adressen von mehr als 2.500 Kunden aus den USA gehandelt. Die betreffende Website sei umgehend gesperrt worden, teilte Sony mit. Bereits Ende April hatten Hacker das Online-Netzwerk der Spielkonsole Playstation sowie des Musik- und Filmdienstes Qriocity geknackt und persönliche Daten von mehr als 100.000 Millionen Kunden gestohlen.

Ist Facebooks „Gefällt mir“ Button wettbewerbswidrig?
Die Verwendung von Facebooks „Gefällt mir“ auf der Internetseite eines Onlineshops stellt keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, entschied das Kammergericht Berlin in einem Beschwerdeverfahren. Daten der Seitennutzer werden auch erfasst, wenn Nutzer zum Zeitpunkt ihres Besuchs nicht bei Facebook eingeloggt sind, so das Gericht. Dennoch fehlt eine höchstrichterliche Rechtssprechung: Die Frage, ob der Button gegen Wettbewerbsrecht verstößt oder nicht, bleibt nach wie vor offen.

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Anne Epperlein