Elektronische Bilanzierung bis 2012 aufgeschoben
Ab 2012 sollen Unternehmen ihre Bilanz sowie ihre Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) appelliert an Unternehmen, sich auf die elektronische Übermittlung der Bilanz vorzubereiten, da mit technischen und organisatorischen Umstellungen zu rechnen ist.
Durch die E-Bilanz nimmt die Komplexität von steuerlichen Vorgängen zu: Mussten mittelständische Unternehmen bislang ca. zwei umfassende Papierseiten an das Finanzamt übersenden, sollen sie im Zuge der Reform nun mehr als 200 Pflichtfelder ausfüllen. Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller empfiehlt, das vorhandene Finanz- und Rechnungswesen an die technischen Anforderung für die Übermittlung der Elektronischen Bilanz anzupassen.
Zur Vermeidung "unbilliger Härten" können Steuerpflichtige ausnahmsweise ihre Steuererklärung in Papierform an das Finanzamt senden: Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für die Datenfernübertragung mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden wäre oder der Bürger nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten nicht in dazu in der Lage ist, die Datenübertragung zu nutzen. Die Verpflichtung zur Erstellung der E-Bilanz gilt erstmals für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.