Der Bundesverband der freien Kammern e.v. - eine Alternative zu den IHKs
Gewerbetreibende und Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in einer regionalen IHK verpflichtet. Es besteht durch eine Regelung, die letzten Endes noch auf das ständische Gildenwesen des Mittelalters zurückgeht Kammerzwang für Selbstständige im Gewerbe. Neben den Gebühren, die von den Mitgliedern erhoben wird, ist vor allem die intransparente Struktur ein Problem, durch die es für die Mitglieder keine Möglichkeit gibt, auf die Verwendung der Gelder Einfluss zu nehmen. Für eine Änderung des Kammerzwangs und für eine demokratische Besetzung der Gremien streitet seit 1995 der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) Der Bundesverband für freie Kammern e.V., ist die bundesweite Vereinigung von Unternehmerinnen und Unternehmern, Handwerksbetrieben, Freiberuflern und Pflegekräften die den Kammerzwang ablehnen. Ziel ist eine alternative Interessenvertretung für das Gewerbe. Zudem streitet man dafür, die Arbeit der Kammern auf ihre Kernaufgaben zu beschränken.
Ursprünglich ist es eine gute Idee: die Interessen der gewerblichen Wirtschaft gegenüber dem Staat zu vertreten. Die deutschen Industrie- und Handelskammern jedoch, die unter dem Dachverband (DIHK) organisiert sind, wurden selbst vom Staat eingesetzt, gegen dessen Einflussnahme sie die Wirtschaft per Gesetz verteidigen sollen. Die Frage, die sich hier automatisch stellt, ist: inwiefern entspricht es den Interessen der Gewerbetreibenden zur Mitgliedschaft in einer IHK gezwungen zu werden, die häufig genug als Instrument staatlicher Regulation gegenüber Handel und Gewerbe auftritt?
Über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus, die vom Gesetzgeber als solche der wirtschaftlichen Verwaltung bestimmt wurden, versuchen die IHKs ihren Einflussbereich zu erweitern und treten durch öffentliche Äusserungen zu Themen, die ausserhalb ihrer Zuständigkeit liegen als selbstständige politische Akteure in Erscheinung. Durch die wenig transparente Struktur der Kammern, die auch durch ihre Wahlordnung demokratische Kontrolle durch die Mitglieder erschweren, ist es wenig übersichtlich, wofür die erhobenen Beiträge überhaupt verwendet werden. Auch die Erhebung der Gebühren ist wenig fair, da sie in den einzelnen Bundesländern stark voneinander abweichen. Zwar sind Gründer für zwei Jahre nach der ersten realisierten Existenzgründung von Beitragszahlungen befreit, doch gerade für Gewerbetreibende, die wenig Gewinn machen, aber nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sind die Beiträge sehr teuer. Solche zwangsweise erhobenen Beiträge stellen oft eine finanzielle Belastung für Unternehmer dar und sind eher ein Hindernis, als eine "Wahrnehmung ihrer Interessen". Dazu kommt noch, dass den Mitgliedern wenige Möglichkeiten bleiben, über die Verwendung ihrer Gelder zu bestimmen.
Auf dem Portal der bffk sind viele Fälle von Mißbrauch und undemokratischem Gebahren einzelner regionaler Kammern beschrieben. Selbstständigen, die gegen Beitragsbescheide Protest einlegen, wird beratende Hilfe angeboten. Bei Auseinandersetzungen mit den Kammern oder bei Mediationen können Selbstständige sich über den Bundesverband der freien Kammern Rat holen. Der bffk ist ein bundesweit wirkender Verband und ist in allen 80 Bezirken der IHK vertreten. Der Verein hat einen ehrenamtlichen Vorstand, in den einzelnen Bezirken sind viele weiter ehrenamtliche Mitglieder tätig. Der Verein wurde 1995 in Dortmund gegründet und hat seinen Hauptsitz mittlerweile in Kassel. Das Selbstverständnis ist im Interesse unternehmerischer Freiheit zu handeln und für mehr Demokratie und Transparenz bei den Kammern zu kämpfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des bffk e.v.