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Neuer Pfändungsschutz bei Girokonten

Um am wirtschaftlichen Zahlungsverkehr teilzunehmen, braucht jeder Unternehmer, ob kurz nach der Existenzgründung oder bereits alteingesessen, ein Girokonto. Ist die finanzielle Lage schlecht, kann ein Girokonto Bestandteil einer Pfändung sein. In der Regel führt eine Kontopfändung zu einem kompletten Stillstand: keine Zahlungen sind mehr über das Konto möglich. Doch das ändert sich jetzt.

Um am wirtschaftlichen Zahlungsverkehr teilzunehmen, braucht jeder Unternehmer, ob kurz nach der Existenzgründung oder bereits alteingesessen, ein Girokonto. Ist die finanzielle Lage schlecht, kann ein Girokonto Bestandteil einer Pfändung sein. In der Regel führt eine Kontopfändung zu einem kompletten Stillstand: keine Zahlungen sind mehr über das Konto möglich. Doch das ändert sich jetzt. Damit ein Unternehmer in diesem Fall trotzdem noch die Zahlungen des täglichen Lebens, wie Miete oder Nebenkosten, über das Konto leisten kann, kann er seit dem 01.Juli 2010 ein Pfändungsschutzkonto, das P-Konto, nutzen.

Dabei handelt es sich um ein normales Girokonto, bei dem ein automatischer Pfändungsschutz für Guthaben besteht. Bisher bedurfte ein Pfändungsschutz einer gerichtlichen Freigabeentscheidung. Schuldner, darunter auch Selbstständige, haben mit dem P-Konto nun automatisch und unbürokratisch die Möglichkeit, bei einer Pfändung über den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu verfügen. Ein P-Konto hat einen automatischen Basispfändungsschutz von derzeit 985,15 Euro pro Monat. Reicht diese Summe für eine angemessene Lebensführung nicht aus, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Lebenssituation des Schuldners erhöht werden.

Bestehen zum Beispiel Unterhaltspflichten des Schuldners oder bezieht der Lebenspartner Sozialleistungen, erhöht sich der Basispfändungsschutz um 370,76 Euro für die erste und um jeweils 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Wird der monatliche Freibetrag nicht komplett genutzt, wird der Guthabenrest in den Folgemonat übertragen. Wird dieser auch dann nicht verbraucht, hat der Gläubiger Anspruch auf das Geld. Jeder Selbstständige kann jetzt sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, auch wenn das Girokonto bereits gepfändet ist. Wird keine Umwandlung vorgenommen, besteht für das Girokonto bis 31. Dezember 2011 der bisherige Kontopfändungsschutz.

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Kristin Lux