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Chance Einstiegsgeld

Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine öffentliche Sozialleistung zur Förderung der Existenzgründung. Es wird als Ermessensleistung gewährt, sprich die Leistungsgewährung beruht zu einem gewissen Teil auf der Einschätzung des Entscheidungsträgerns. Grundsätzlich berechtig zum Erhalt von Einstiegsgeld sind ALG II Bezieher, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten.

Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine öffentliche Sozialleistung zur Förderung der Existenzgründung. Es wird als Ermessensleistung gewährt, sprich die Leistungsgewährung beruht zu einem gewissen Teil auf der Einschätzung des Entscheidungsträgerns. Grundsätzlich berechtig zum Erhalt von Einstiegsgeld sind ALG II Bezieher, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten. Damit bildet das Einstiegsgeld sozusagen das Pendant zum Gründungszuschuss, welcher den Beziehern von Arbeitslosengeld I gewährt wird.

Einmal erhaltene Leistungen aus Einstiegsgeld müssen nicht zurückgezahlt werden - unabhängig vom finanziellen Erfolg des Geschäftsvorhabens - und gehören auch nicht zum steuerpflichtigen Einkommen. Vielmehr bietet es dem Existenzgründer eine interessante Möglichkeit seinen Lebensunterhalt während der Anlaufsphase einer Unternehmensgründung zu sichern. Die Dauer der Förderung ist auf 24 Monate begrenzt, bis dahin hat der Gründer Zeit, sein Geschäftsvorhaben finanziell "auf eigene Beine" zu stellen.

Dennoch sollten Sie, bevor Sie sich zu einer Existenzgründung unter Inanspruchnahme von Einstiegsgeld entschließen, Ihre Geschäftsidee sorgfältig auf Realisierbarkeit und Tragfähigkeit prüfen. EIn Businessplan und dessen prüfung durch eine Fachkundige Stelle ist dabei ein wichtiger Schritt. Als potentieller Gründer sollte man sich seiner Stärken, dem vorhandenen Fachwissen und darüber was man "wirklich" kann bewusst sein. Weitere Grundvoraussetzung ist eine vorhandene Nachfrage und die entsprechende Zahlungsbereitschaft der Zielgruppe.

Über den Autor

Verena Freese