Naturpark

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Der Naturpark ist ein geschützter Landschaftsraum, der durch langfristiges Einwirken, Bewirtschaften und auch Nutzung entstanden ist. Diese Parks sollen heutzutage als Kulturlandschaft behütet werden und parallel dazu auch für den Tourismus vermarktet werden. Viele Naturparks unterliegen dem Naturschutz, der durch ein Gesetz reglementiert ist. In Deutschland stellt diesen Schutz das Bundesnaturschutzgesetz.

In den einzelnen Bundesländern variieren die Bestimmungen des jeweiligen Naturschutzrechts, dadurch entstehen Unterschiede in der Anerkennung, Feststellung und Ausweisung der Naturparks. Das Bundesnaturschutzgesetz legt fest, dass der Naturpark ein einheitlich zu entwickelnder und zu pflegender, großer Landschafts- oder Naturraum ist, der eine große Artenvielfalt aufweist und eine vielfältig genutzte Landschaft besitzt.

Eine dauerhaft umweltgerechte Nutzung der Landschaft im Naturpark ist hier immer erstrebenswert. Außerdem ist er für den nachhaltigen Tourismus und damit vor allem für die Erholung geeignet. Die Grundidee eines Naturparks besteht dabei in dem Schutz durch Nutzung. Die Akzeptanz und der Wille der Bevölkerung, die Natur und Kulturlandschaft zu schützen, ist deshalb sehr wichtig. Träger des Naturparks ist meist ein kommunaler Zweckverband oder ein Verein .