Musterverfahren

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Von einem Musterverfahren spricht man im Verwaltungsprozessrecht, wenn die Rechtmässigkeit einer behördlichen Aktion Gegenstand von mehr als 20 Verfahren ist, und wenn das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführt und die übrigen Verfahren pausiert. Werden zum Beispiel gegen eine bestimmtes Vorgehen des Finanzamtes mehr als 20 Verfahren eröffnet, kann die Grundlage für ein Musterverfahren geschaffen worden sein.

Insbesondere bei Belangen rund um die Steuer kann ein solches Musterverfahren der Grund sein, weswegen Steuerbescheid vorläufig festgesetzt werden. Ist das Musterverfahren schließlich entschieden, werden diese Steuerbescheide gegebenenfalls geändert oder aufgehoben. Nur weil ein Musterverfahren in eine bestimmte Richtung entscheiden wurde, bedeutet dieses aber noch nicht, dass alle diesen Themenbereich betreffenden Fragen in diesen Sinne entschieden werden müssen. Die betroffenen müssen vor einem richterlichen Beschluss immer angehört werden.

Musterverfahren können zu allen rechtsrelevanten Fällen geführt werden. Ziel ist es eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten und den Verwaltungsapparat effizient zu gestallten. Wie in allen rechtlichen Fragen ist es insbesondere für Unternehmer und Selbstständige immer ratsam einen Rechtsanwalt zur Klärung dieser Fragen zu Hilfe zu nehmen.