Komponist

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Der Komponist erschafft ganz allgemein musikalische Werke. Sein Arbeitsergebnis liegt in notierter Form oder bei elektronischer Musik auch als Tonträger vor. Im Beruf des Komponisten können Differenzierungen getroffen werden. Ein Arrangeur z. B. schreibt zu vorgegebenen Melodien einen musikalischen Tonsatz. Da die Berufsbezeichnung Komponist nicht geschützt ist, dürfen sich auch Musikpädagogen, Autodidakten oder Improvisatoren als solche bezeichnen.

Verwertungsgesellschaften versuchen, die Leistungen der Komponisten nach ihrer Schöpfungshöhe zu beurteilen. Vom traditionellen Komponist als Urheber von Melodik, Harmonik und Tonsatz kann man Komponisten von Filmmusik unterscheiden, die oft vereinfachte Formen verwenden sowie zum Teil die Musik mit elektronischen Mitteln einspielen. Als weitere Abgrenzung sind Urheber von Handy-Klingeltönen oder Werbemelodien zu sehen.

Charakteristisch für einen traditionellen Komponisten sind z. B. ein Kompositionsstudium bei einem anerkannten Komponisten, eine absolvierte Ausbildung in diesem Handwerk, Werke, die auch von anderen Musikern in eindeutiger Weise aufgeführt werden oder ein Verlag, der die Kompositionen für Aufführungen bereitstellt. Weiteres Merkmal ist die hauptberufliche Ausübung des Berufes im Gegensatz zu einem Hobby- oder Gelegenheitskomponisten.