Kommanditist

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Die Bezeichnung Kommanditist (Teilhafter) benutzt man für einen Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG). In der Schweiz wird der Kommanditist als Kommanditär bezeichnet. Der genaue Wortlaut kann in den Businessplan übernommen werden.

Im Außenverhältnis haftet der Kommanditist mit seinem eigenen Vermögen gegenüber einem Gesellschaftsgläubiger. Unabhängig von der bedingten Kommanditeinlage, unmittelbar nur auf den Betrag einer gewissen Haftsumme, welche im Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragen wurde. Der Kommanditist kann also mit seinem Vermögen haften. Dies kann man im Businessplan berücksichtigen.

Der Gläubiger kann den Kommanditist insoweit unmittelbar in Anspruch nehmen. Er ist nicht darauf angewiesen, sich die Einlageforderung im Vollstreckungsverfahren gegen die Gesellschaft pfänden und überweisen zu lassen. Bevor die Registereintragung getätigt wird hat der Kommanditist mit seinem eigenen Vermögen bedingungslos für alle Gesellschaftsverbindlichkeiten einzutreten. Auch vor Existenzgründung sollte darauf geachtet werden.