Gesellschafter

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Der Begriff des Gesellschafter kommt aus dem Handelsrecht. Er bezeichnet ein Mitglied oder einen Teilhaber von einer Gesellschaft, deren Form bei der Existenzgründung festgelegt wird. Ob nur ein oder mehrere Gessellschafter bei der Gründung einer Unternehmung erforderlich sind kommt auf die Gesellschaftsform an und ist im Handelsrecht festgeschrieben. Die Gesellschafter sollten dann namentlich im Gesellschaftervertrag aufgeführt sein.

Egal ob man ein Gesellschafter einer GmbH, KG oder Mini-GmbH ist, man schließt sich mit anderen Gesellschaftern zu einem gemeinsamen, z. B. wirtschaftlichen, Zweck zusammen. Im Handelsgesetzbuch ist jeweils für die verschieden Gesellschaftsformen festgeschrieben, ob und wieviel Geld ein Gesellschafter als Einlage leisten muss, wenn er Teilhaber einer Gesellschaft werden möchte.

Je nachdem ob die Gesellschafter eine juristische Person schaffen wollen oder sich zu einer Personenmehrheit zusammenschließen wollen, gründen Sie eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft. Wer sich selbstständig machen und einen Businessplan umsetzen möchte, sollte sich vorher im Klaren sein ob er eine Einzelunternehmung gründen oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern eine Unternehmung gründen möchte, da somit die Möglichkeit Fremdkapital zu erhalten steigt.