Körperschaftssteuer

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Das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland unterliegt der Körperschaftssteuer. Ihr unterliegen demnach juristische Personen, z. B. Kapitalgesellschaften, aber auch Versicherungsvereine, Betriebe gewerblicher Art. Die konkreten gesetzlichen Regelungen zur Körperschaftssteuer finden Unternehmer im Körperschaftssteuergesetz.

Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft unterliegen der Körperschaftssteuer, gleichzeitig aber wird die Gewinnausschüttung beim Anteilseigner ebenfalls der Besteuerung unterworfen. Genaue Rechnungen können im Businessplan getätigt werden. Diese steuerliche Doppelbelastung entsteht bei inländischen Sachverhalten. Zuerst werden demnach in der Praxis die Gewinne der Kapitalgesellschaft der Körperschaftssteuer und dann die Gewinnausschüttung der Einkommensteuer unterworfen .

Dieses System der Doppelbesteuerung ist gewollt, indem das Einkommen bewusst der wiederholten Besteuerung unterworfen wird. Hintergrund dieses Systems der Besteuerung ist die Tatsache, dass sowohl Kapitalgesellschaften als auch Anteilseigner jeweils eigenständige Steuersubjekte sind. Die zu entrichtende Körperschaftssteuer ermittelt sich vom zu versteuernden Einkommen der Kapitalgesellschaften in Form eines festgelegten Prozentsatzes zuzüglich eines Solidaritätszuschlages.