Koch

Ein Koch bereitet Speisen zu und gilt in Deutschland als anerkannter Ausbildungsberuf. In der Regel arbeitet der Koch in einem Angestelltenverhältnis für ein Unternehmen im Gastronomiebereich.

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Ein Koch bereitet Speisen zu und gilt in Deutschland als anerkannter Ausbildungsberuf. In der Regel arbeitet der Koch in einem Angestelltenverhältnis für ein Unternehmen im Gastronomiebereich, eher selten in der Selbständigkeit für mehrere Arbeitgeber. Während der dreijährigen Berufsausbildung werden neben dem Kochen auch Kenntnisse über Ernährung allgemein, die Lagerhaltung und die Hygiene vermittelt. Nach der Ausbildung gibt es außerdem Weiterbildungsmöglichkeiten.

Legt der Koch eine Ausbildereignungsprüfung ab, kann er selbst in diesem Beruf ausbilden. Außerdem ist ein Aufstieg zum Küchenchef besonders in großen Küchen möglich. Dort leitet der Koch dann ein Team von Köchen und Küchenmitarbeitern. Eine weitere Möglichkeit zur Spezialisierung ist eine Austiegsfortbildung bei der Industrie- und Handelskammer zum Diätkoch. Hier wird der Umgang mit ernährungsbedingten Krankheiten wie Osteoporose, Diabetes oder Laktoseintoleranz gelehrt.

Möchte ein ausgebildeter Koch nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten, sondern eine eigene Geschäftsidee verwirklichen, kann er z. B. ein eigenes Restaurant eröffnen oder mobil mit einem eigenen Cateringservice tätig werden. Mit der Gründung eines eigenen Unternehmens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wichig ist dabei die Gewerbeanmeldung, ein aussagekräftiger Businessplan, eine Bescheinigung für dessen Tragfähigkeit sowie in diesem Bereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.