Kleinstunternehmen

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Als Kleinstunternehmen werden diese bezeichnet, die weniger als zehn Mitarbeiter haben sowie einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben. Die Bestimmungen zur Abgrenzung zu den kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen (zusammen mit den Kleinstunternehmen als KMU bezeichnet) wurden von der Europäischen Gemeinschaft präzisiert, um zu verhindern, dass darüberhinausgehende Wirtschaftskraft von Fördermechnasimen profitiert.

In Deutschland haben die Kleinstunternehmen einen hohen Stellenwert, denn sie stellen die Mehrheit der Unternehmensformen dar. Deshalb gibt es immer wieder Initiativen von der EU, die diese Unternehmen unterstützen, z. B. wird zur Verringerung des Bilanzierungsaufwandes die Bürokratie abgebaut. Geographisch gibt es keine Einschränkungen um als ein Kleinstunternehmen zu gelten. Ganz gleich ob der Unternehmenssitz in einer Großstadt oder in der ländlichen Region ist.

Bei der Existenzgründung von einem Unternehmen sind bestimmte Gründungsmodalitäten zu beachten, ganz gleich ob es sich um Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt. Primär zählt ein aussagekräftiger Businessplan mit einer Rentabilitätsvorschau mit dem der Gründer die Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle einholen kann. Auch das vorhandene Eigenkapital spielt eine wichtige Rolle um das Unternehmen nicht völlig fremdfinanzieren zu müssen.