Kindertagesstätte

Die Kindertagesstätte (Kita) ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder. Man kann sie als eine Zusammenführung der Einrichtungen Kinderkrippe und Kindergarten bezeichnen.

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Die Kindertagesstätte (Kita) ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder. Man kann sie als eine Zusammenführung der Einrichtungen Kinderkrippe und Kindergarten bezeichnen, da hier Kinder von einem bis sechs Jahre tagsüber betreut werden. Ganz allgemein könnte man den Schulhort, wo Grundschulkinder vor und nach der Schule betreut werden, auch unter den Begriff Kindertagesstätte fassen.

Die Betreuung in einer Kindertagesstätte ist per Gesetz geregelt und enthält ihre Bestimmungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Wie es genau ausgestaltet ist, wird jeweils auf der Ebene der Bundesländer selbst bestimmt. Die Kostenbeteiligung der Eltern für die Betreuung ist demnach unterschiedlich hoch. Der Träger einer Kindertagesstätte ist meist die Kommune oder eine freie Wohlfahrtspflege.

Ein Rechtsanspruch auf einen halbtägigen Betreuungsplatz nahe ihres Wohnortes haben Kinder ab ihrem dritten Lebensjahr. Mit der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dagegen wird nur ein sehr geringer Teil der Eltern in Deutschland versorgt. Ansteigend ist heute auch die Zahl der Unternehmen, die eine eigene Kindertagesstätte betreiben. Damit wird es den Mitarbeitern erleichtert, ihre Familie mit ihrem Beruf zu vereinbaren.