juristische Person

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Als juristische Person bezeichnet der Rechtsanwalt ein Rechtssubjekt, welches ohne natürliche Person zu sein, allein durch Gesetz, rechtsfähig ist, z. B. eine GmbH, die mit einem Businessplan umgesetzt wurde. Umstritten ist in der Praxis hingegen, ob die juristische Person neben der Rechtsfähigkeit auch Handlungsfähigkeit, verstanden als Fähigkeit rechtserheblich tätig zu werden, besitzt. Zur Klärung dieser Frage können die Organtheorie oder die Fiktionstheorie herangezogen werden.

Beide Theorien unterscheiden sich darin, ob die juristische Person, in Gestalt ihrer Organe, tatsächlich handeln kann (Organtheorie) oder ob ihr dies, da sie lediglich theoretisches Konstrukt ist, nicht möglich ist (Fiktionstheorie). Die juristische Person kann anhand des Vereins erklärt werden. Der Verein ist eine juristische Person. Der Vorstand ist dessen Organ. Er wird durch eine natürliche Person besetzt. Demnach wird der Verein als juristische Person durch den Vorstand vertreten, wenn er handeln will.

Im Bereich des öffentlichen Rechts gibt es drei juristische Personen. Dies sind zum einen Körperschaften (z. B. Staat , Universitäten, Handwerkskammern, Versicherungsanstalten und Gebietskörperschaften). Des Weiteren sind dies Anstalten (z. B. Rundfunkanstalten, Studentenwerke). Darüber hinaus sind dies Stiftungen (z. B. Stiftungsuniversitäten). Als juristische Person des Privatrechts bezeichnet man z. B. privatrechtliche Stiftungen sowie Körperschaften des Privatrechts.