Rechtsfähigkeit

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Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Geburt. Bei einer Geschäftsidee ist das Abschließen von Verträgen und die Trägerschaft von Rechten und Pflichten nur möglich, wenn man rechts- und geschäftsfähig ist. Die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen startet mit der Geburt und endet mit dem Tod. Nach einer Existenzgründung kann ein Businessplan hilfreich sein.

Juristischen Personen wird vom Gesetz auch Rechtsfähigkeit zuerkannt. Zu diesen juristischen Personen zählen z. B. Firmen mit der Geschäftsidee GmbH oder AG, Genossenschaften, eingetragene Vereine oder Stiftungen. Die Rechtsfähigkeit wird auch öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zuerkannt.

Im Zuge der Rechtsfähigkeit werden Rechtsgeschäfte nach Existenzgründung bei juristischen Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter vorgenommen. Dies wäre beispielsweise der Vorstand bei Vereinen, die Geschäftsidee der AG's und Genossenschaften beziehungsweise der Geschäftsführer bei GmbHs. Die GbR, die OHG, die KG sowie der Einzelunternehmer zählen im Hinblick auf die Rechtsfähigkeit nicht zu den juristischen Personen.