Journalist

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Der Beruf Journalist ist rechtlich nicht geschützt und kann somit auch ohne die entsprechende Journalistenausbildung ausgeführt werden. Jeder darf sich einen Journalist nennen, der beteilgt daran ist, Meinungen, Informationen und Unterhaltung über die Massenmedien zu verbreiten. Journalisten können in Selbstständigkeit freiberuflich tätig sein oder fest angestellt für nur eine Zeitung arbeiten.

Üblich für die Ausübung des Journalist als Beruf ist es, ein zweijähriges Volontariat in verschiedenen Redaktionen absolviert zu haben. Vorangegangen sein kann diesem der Besuch einer Journalistenschule oder aber auch ein Studium der Publizistik oder Journalistik. Jedoch sind heute auch oft Fachleute mit Spezialwissen im Bereich des Journalismus gefragt, die z. B. ein Studium der Politikwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen haben.

Der Beruf Journalist ermöglicht die verschiedensten Tätigkeitsfelder im Medienbereich. Man findet Journalisten bei Zeitungen, Zeitschriften, beim Radio oder Fernsehen ebenso wie in Pressebüros oder bei Nachrichtenagenturen. Eine wichtige Voraussetzung ist überall die Kommunikationsfähigkeit, sowie außerdem ein gesellschaftspolitisches und soziales Verantwortungsbewusstsein. Als freier Journalist ist es immer wichtig, gute Verträge über das zu erhaltende Honorar auszuhandeln und möglichst regelmäßige Aufträge zu erhalten.