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Zahlungsunfähig oder überschuldet?: Das musst du jetzt beachten

Bis zum 31. 12. 2020 gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Überschuldung, nicht aber bei Zahlungsunfähigkeit: Was ist der Unterschied? Im April dieses Jahres hatte die Bundesregierung das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz beschlossen und die Maßnahmen kürzlich bis zum Jahresende verlängert. Was gilt, was nicht: Irrtümern vorbeugen, Ernstfall absichern.

Sicherheit mit der Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmer

Vorwurf der Insolvenzverschleppung: Kleine Unternehmen können sich absichern

COVInsAG: Welche Erleichterungen im Insolvenzrecht gelten bis zum 31.12.2020?

Die zu Beginn des Jahres als Antwort auf den ersten Lockdown und die wirtschaftlichen Verwerfungen der Corona-Krise verabschiedeten Lockerungen im Insolvenzrecht galten in ihrem vollen Wortlaut zunächst nur bis zum 30. September 2020.

Im August entschied der Koalitionsgipfel dann, zwar nicht dem Wunsch der Bundesjustizministerin zu entsprechen und die Maßnahmen bis Ende März 2021, wohl aber bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung noch bis zum 31.12.2020 weiterhin ausgesetzt.

Zahlungsunfähigkeit vs. Überschuldung: Der wichtige Unterschied

Was viele nicht wissen: Zwar wurde die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende weiterhin ausgesetzt, allerdings nur für coronabedingt überschuldete Unternehmen. Bis zum 1. Oktober 2020 galt dies auch für zahlungsunfähige Unternehmen. Im Zuge der Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 gilt "Zahlungsunfähigkeit" nicht mehr als Antragsgrund.

Wenn du dich und dein Unternehmen nach Prüfung deiner Geschäftsvorfälle als zahlungsunfähig einstufst, musst du nach allgemeiner Rechtslage mit Bekanntwerden innerhalb von drei Wochen den Insolvenzantrag stellen. Versäumst du diese Frist, drohen Haft- oder Geldstrafen sowie bei festgestelltem Vorsatz die Aberkennung deiner Befähigung zum Geschäftsführer. 

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: 7-Punkte-Checkliste für Unternehmer

  1. Wann ist die Pflicht zum Insolvenzantrag bis Jahresende ausgesetzt?: Von der Pflicht zum Insolvenzantrag ist noch bis zum 31.12. 2020 befreit, wessen Unternehmen coronabedingt überschuldet ist.
  2. Wann gilt ein Unternehmen als "überschuldet"?: Eine Überschuldung liegt dann vor, "wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt." (§ 19 der Insolvenzordnung (InsO). Eine Fortführung eines ordnungsgemäßen Unternehmens ist zudem als zweites Kriterium "überwiegend unwahrscheinlich".  
  3. Was gilt für "zahlungsunfähige" Unternehmen?: Als zahlungsunfähig gelten Unternehmen, sofern sie ihre fälligen Schulden nicht mehr begleichen können. Bis zum 30. September 2020 waren auch zahlungsunfähige Betriebe von der Insolvenzantragspflicht befreit. Wessen Unternehmen sich weiterhin ab diesem Datum in wirtschaftlicher Schieflage befand und wer dennoch bislang keinen Insolvenzantrag gestellt hat, macht sich mutmaßlich der Insolvenzverschleppung strafbar. 
  4. Was bedeutet eine corona-bedingte Überschuldung genau?: Als coronabedingt überschuldet gilt ein Unternehmen, wenn seine Finanzen bis zum 31. Dezember 2019 noch ungetrübt waren. Nachweise sind entsprechend vorzuhalten/beizufügen.
  5. Wann mache ich mich der Insolvenzverschleppung strafbar?: "Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen." § 15a InsO gibt dir nicht viel Zeit, um im Ernstfall rechtskonform zu handeln. Wenn du hier nachlässig agierst, bleibt es nicht bei einer Verwarnung. 
  6. Welche Strafe droht mir bei Insolvenzverschleppung?: Auf eine Insolvenzverschleppung drohen bis zu drei Jahre Haft. Je nach Schwere der Schuld können auch Geldstrafen verhängt werden. Wichtig: Wer wegen einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde, darf fünf Jahre lang kein Geschäftsführer einer GmbH sein (§ 6 Abs. 2 Nr. 3a GmbH-Gesetz)
  7. Wie kann ich mich absichern?: Dokumentiere alle Geschäftsvorfälle im Zeitraum der corona-bedingten Überschuldung und beobachte genau, wann womöglich eine Zahlungsunfähigkeit droht. Mit einer Strafrechtsschutzversicherung sicherst du dich außerdem rückwirkend gegen Vorwürfe der Insolvenzverschleppung ab oder den mutmaßlichen Mißbrauch deiner Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer. 

McKinsey Report: Stimmung unter kleinen und mittleren Unternehmen trübt sich ein

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind das Lebenselixier der europäischen Wirtschaft. Zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten in europäischen SMEs. Sie verantworten mehr als die Hälfte der wirtschaftlichen Wertschöpfung.

Die Ergebnisse einer im August 2020 durchgeführten McKinsey-Umfrage unter mehr als 2.200 KMU in fünf europäischen Ländern - Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich - zeigt, wie stark der Wohlstand der Unternehmen im Zuge der COVID-19-Krise gelitten hat.

70 Prozent erleiden Einnahmenausfälle mit schwerwiegenden Folgen

  • Rund 70 Prozent gaben an, dass ihre Einnahmen infolge der Pandemie zurückgegangen seien, was schwerwiegende Folgen hatte.
  • Jeder Fünfte befürchtete, er könnte in Zahlungsverzug geraten und Mitarbeiter entlassen müssen.
  • Insgesamt befürchtete mehr als die Hälfte der Unternehmen, womöglich nicht länger als die kommenden 12 Monate überleben zu können und das obwohl 20 Prozent der Befragten bereits verschiedene Formen staatlicher Soforthilfen in Anspruch genommen hatten, darunter z.B. Steuererleichterungen oder das Kurzarbeitergeld.
  • Fast jeder vierte deutsche Mittelständler sieht sich gezwungen, Wachstums- und Innovationsprojekte auszusetzen.

"Dabei sind Investitionen in Geschäftsmodelle oder die Digitalisierung von Wertschöpfungsketten jetzt wichtiger denn je." - McKinsey-Partner und Mittelstandsexperte Niko Mohr 

Die Anzahl der KMU, die letztendlich nicht überleben werden, hängt laut McKinsey in hohem Maße davon ab, wie genau die Pandemie weiter verlaufe und die Unternehmenseinnahmen beeinflusse. Die Analysten baten deshalb die befragten KMU zu prüfen, wie sich ihre Unternehmen in drei verschiedenen Szenarien entwickeln würden, in denen die Einnahmen entweder stabil blieben, sanken oder stiegen:

  1. Blieben ihre Einnahmen stabil, befürchteten 55 Prozent der KMU, dass sie bis September 2021 schließen könnten.
  2. Sollte sich die Situation abermals verschlechtern und Einnahmen um weitere 10 bis 30 Prozent sinken, gaben 77 Prozent der KMU an, dass sie bis September 2021 möglicherweise nicht mehr im Geschäft sind.
  3. Sollte sich die Situation, z.B. durch weitere staatliche Hilfen, den baldigen Einsatz eines Impfstoffes (Anm. d. Red.) verbessern und ihre Einnahmen um 10 bis 30 Prozent steigen, gaben nur noch 39 Prozent der KMU an, dass sie bis September 2021 möglicherweise nicht mehr im Geschäft sind.

Creditreform Schuldneratlas 2020: Soloselbstständige besonders gefährdet

Der am Montag von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform veröffentlichte Schuldneratlas 2020 zeichnet zunächst ein positives Bild der Überschuldungsentwicklung in Deutschland. Demnach habe sich die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland um 69.000 Personen auf 6,85 Millionen im Vergleich zum Vorjahr verringert. Die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sank leicht auf 9,87 Prozent. 

"Der vermeintlich positive Befund ist allerdings kein Zeichen der Entspannung. Ein Ende der gesundheitspolitischen und ökonomischen Krisenlage ist angesichts des ansteigenden Infektionsgeschehens nicht absehbar – die unmittelbaren und mittelbaren Folgewirkungen werden für Wirtschaft, Gesellschaft und Verbraucher gravierender sein als die der Weltfinanzkrise 2008 und 2009"

- Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform

Laut Creditreform sind Soloselbstständige und Freelancer von den Folgen der Pandemie besonders betroffen und durch eine Überschuldung gefährdet. Dort, wo nur sehr geringe finanzielle Reserven und eine "negative Sparquote" einander verstärken "ver- und überschulden sich" Betroffene.

Hilfen erhalten: Mit dem Corona-Schutzschirm durch die Krise

Im Lockdown Monat November kannst du jetzt unbürokratisch Hilfe erhalten. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe steht besonders betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen zur Antragstellung offen. Bis zu 75% der Umsatzausfälle im Vergleichszeitraum können erstattet werden.

Wenn dein Unternehmen vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund war und du eine unablässig positive Prognose für die Zukunft ziehst, steht dir der KfW-Schnellkredit bis zu einer Höhe von 300.000 Euro zur Antragstellung offen. Den zinsgünstigen Kredit mit 100 Prozent Haftungsfreistellung durch den Bund und einer Laufzeit von 10 Jahren erhalten kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten ab sofort unbürokratisch und ohne Risikoprüfung. Zum KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen und Soloselbstständige.

Risiken absichern: Strafrechtsschutzversicherung rückwirkend gültig

Mit einer Strafrechtsschutzversicherung schützt du dich proaktiv für den Ernstfall - als Einzelunternehmer (persönliche Haftung), aber auch als Gesellschafter, der bezichtigt wird Sorgfaltspflichten womöglich verletzt zu haben. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Strafverfahren bist du auf der sicheren Seite.

Wer sollte eine Strafrechtsschutzversicherung abschließen?

  1. Du hast 2020 staatliche Soforthilfmaßnahmen bezogen, wie z.B. die Corona-Soforthilfen, das Überbrückungsgeld, Kurzarbeitergeld oder die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe).
  2. Dein Unternehmen ist coronabedingt überschuldet oder zahlungsunfähig.
  3. Du willst in sämtlichen Rechtsfragen und -streitigkeiten als Unternehmer gut abgesichert sein.

Mit einer Strafrechtsschutzversicherung bist du für alle Geschäftsbelange rundum abgesichert. Du nutzt persönliches Expertenwissen und vermeidest teure Anwalts- und Gerichtskosten. Hier kannst du unser Angebot für eine Rechtsschutzversicherung für Strafverfahren anfordern.

Alle Beschlüsse zu COVInsAG & Handlungsempfehlungen für Betroffene

Das neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz

Das neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz unterstützt Unternehmer, die durch die Corona-Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020, Haftungsbeschränkungen für Geschäftsführer und die Möglichkeit für sofortige Sanierungsmaßnahmen sollen dir helfen, dein Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Verlängerung: Kurzarbeit, Soforthilfen & COVInsAG

Die Koalition verlängert die Soforthilfen für KMU. Neue Regeln für Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfen, Grundsicherung und das Insolvenzrecht. Arbeitsplätze sollen erhalten und die Wirtschaft weiterhin stabilisiert werden. Finde alle Maßnahmen im Überblick.

Insolvenz und Privatinsolvenz: Nutze diese Hilfen

Wann ist eine Insolvenz unausweichlich? Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Womit unterstützt die Bundesregierung Betroffene? Wir geben Antworten. Von Restrukturierungsverfahren bis verkürzter Privatinsolvenz lässt dich der Gesetzgeber in der Krise nicht allein.

Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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