Indirekte Steuern

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Man kann innerhalb des Steuerrechts zwischen direkten und den indirekten Steuern unterscheiden. Bei den indirekten Steuern sind der Steuerträger und der Steuerschuldner nicht identisch. Die Steuer wird somit auf einen Dritten übertragen. Die Steuer wird nicht von dem Steuerträger, der wirtschaftlich belasteten Person, sondern stellvertretend von einer anderen Person an das Finanzamt abgeführt.

Zu den indirekten Steuern zählt man z. B. die Verbrauchsteuern , wie Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Stromsteuer oder Lotteriesteuer, außerdem die Umsatzsteuer. Im Gegensatz dazu stehen die direkten Steuern, wo der Steuerschuldner und der Steuerträger identisch sind. Es findet also keine Übertragung der Steuer auf Dritte statt. Sie werden im Gegensatz zu den indirekten Steuern beim Steuerschuldner festgesetzt und erhoben.

Beispiele für direkte Steuern sind die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag, die Körperschaftsteuer, sowie die Hundesteuer und die Jagdsteuer. Die Unterscheidung in direkte und indirekte Steuern steht in der Kritik, da schließlich alle Steuern in die Preiskalkulation eingehen. Ob nun zum Beispiel der Arbeitgeber, der seine Geschäftsidee umgesetzt hat, die Hälfte zur Sozialversicherung zahlt, spielt für den Nettolohn keine Rolle.