Gewerbeanmeldung

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Bei einer Gewerbeanmeldung handelt es sich um den Vorgang, bei dem ein selbstständiges Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. Die Gewerbeanmeldung muss in Deutschland bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit auf jeden Fall erfolgen. Auch wenn eine selbstständige Tätigkeit lediglich im Nebenerwerb gestartet wird, ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Selbst wenn ein bereits bestehender Betrieb übernommen oder eine weitere Filiale eröffnet wird, wird eine Gewerbeanmeldung zur Pflicht.

Jedoch muss nicht jeder eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Ausnahmen bilden hierbei freie Berufe oder Tätigkeiten, die der Urproduktion, beispielsweise der Land- oder Forstwirtschaft, Fischerei oder dem Bergbau zuzuordnen sind. Wer zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann der Gewerbeordnung entnommen werden.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der jeweiligen Kommune. Die Anmeldung muss dabei durch den Gewerbetreibenden selbst durchgeführt werden. Dieser muss bei der Gewerbeanmeldung genau darlegen, welche Dienstleistungen oder Waren durch ihn angeboten werden. Nach der Gewerbeanmeldung wird dem Gewerbetreibenden der Gewerbeschein als Bestätigung ausgestellt. Das Gewerbeamt gibt im Anschluss die Informationen über das Gewerbe an zuständige Behörden, wie zum Beispiel die IHK, Krankenkassen oder das Finanzamt weiter.