Geschäftsjahr
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Als Geschäftsjahr bezeichnet man den Zeitraum, für den von einem Unternehmen das Ergebnis der geschäftlichen Tätigkeit zusammengefasst wird. Im Steuerrecht wird das Geschäftsjahr als Wirtschaftsjahr bezeichnet. Ein Geschäftsjahr dauert in der Regel immer zwölf Monate. In Ausnahmefällen kann es kürzer sein, jedoch kann es niemals länger als zwölf Monate dauern. Diese Bestimmung ist im Handelsgesetzbuch verankert.
Wenn das Geschäftsjahr kürzer als zwölf Monate ist, dann wird es als Rumpfgeschäftsjahr bezeichnet. Wenn die Existenzgründung mitten im Jahr vorgenommen wird, das Geschäftsjahr jedoch das Kalenderjahr sein soll, ergibt sich für das erste Jahr ein Rumpfgeschäftsjahr. Ebenfalls wird ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt, wenn der Jahresabschluss verschoben werden soll. Zum kürzeren Geschäftsjahr führt ebenfalls eine Betriebsveräußerung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
In der Landwirtschaft ist es üblich, dass das Wirtschaftsjahr, abhängig von der Tätigkeit, am 1. Mai oder am 1. Juli beginnt. Außerdem kann das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen, wenn zeitliche Produktionseinstellungen ausgenutzt werden, eine Anpassung an das Wettbewerbsumfeld erfolgt, eine saisonale Anpassung, wie z. B. an das Weihnachtsgeschäft erfolgt. Eine Abweichung kann außerdem erfolgen, wenn eine Anpassung an das Geschäftsjahr der Konzern -Mutter erfolgen muss.