Wirtschaftsjahr

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Als Wirtschaftsjahr bezeichnen Steuerberater den Zeitraum für den ein Unternehmen jeweils das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit zusammenfasst. Dies geschieht in einer Bilanz mit Gewinn - und Verlustrechnung oder anhand einer Einnahmenüberschussrechnung. Der Zeitraum eines solchen Wirtschaftsjahres darf dafür höchstens 12 Monate betragen, muss aber nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Dies nennt man in der Steuerberatung dann ein abweichendes Wirtschaftsjahr.

Beispielsweise kann durch eine Existenzgründung das Wirtschaftsjahr am 01.09. eines Jahres beginnen und endet dann am 31.08. des folgenden Jahres. So ist z. B. in der Landwirtschaft eine Abweichung üblich. Hier wird durch Landwirte und deren Steuerberater der Jahresabschluss für ein am 01.05. (hauptsächlich Grünland) oder am 01.07. beginnendes Wirtschaftsjahr erstellt. Eine weitere übliche Abweichung des Wirtschaftsjahres gibt es darüber hinaus im Weinbau.

Alle anderen Unternehmer erstellen im Rahmen der Steuerberatung üblicherweise ihren Jahresabschluss vom 01.01. bis 31.12. (gleich dem Kalenderjahr zur Vereinfachung). Wünscht ein Unternehmer ein abweichendes Wirtschaftsjahr, so muss das Finanzamt einer Umstellung zustimmen. Bei Gewerbetreibenden wird der Gewinn des Wirtschaftsjahres in dem Kalenderjahr in die Steuerermittlung einbezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.