Geschäftsbericht

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Der Geschäftsbericht wird von einem Unternehmen veröffentlicht. Er ist eine Offenlegung über das abgelaufene Geschäftsjahr. Anteilseignern sowie der interessierten Öffentlichkeit legt das Unternehmen somit eine Rechenschaft ab. Der Geschäftsbericht stellt eine wichtige Informationsquelle für den Eigentümer dar und gibt ihm Auskunft über Strategie, Tätigkeit und Erfolg des Unternehmens. Für Kapitalgesellschaften besteht nach dem HGB eine Publizitätspflicht .

Von ihnen müssen bestimmte Unterlagen der Rechnungslegung innerhalb von acht Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Wie ausführlich und umfangreich der Geschäftsbericht sein muss hängt von der Größe des Unternehmens ab. Mindestens muss er die Bilanz und einen erläuternden Anhang enthalten. Bei einer größeren Gesellschaft sind z. B. noch der Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung, ein Lagebericht und ein Bericht des Aufsichtsrates gefordert.

Nach Existenzgründung einer Aktiengesellschaft ist beim Geschäftsbericht zusätzlich per Gesetz die Veröffentlichung eines halbjährlichen Zwischenberichts vorgeschrieben. Häufig sind zusätzlich freiwillige Angaben über Details der Finanzen. Freiwillige Angaben und vorgeschriebener Teil müssen getrennt kenntlich gemacht werden. Viele Unternehmen veröffenttlichen den Geschäftsbericht auch ohne Publizitätspflicht. Sie veröffentlichen meist ausgewählte Zahlen des Jahresabschluss.