Fernabsatzgesetz

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Das Fernabsatzgesetz, kurz FernAbsG, ist seit Juni 2000 in Kraft und regelt Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern unter der Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln, wie Telefon, Katalog oder Internet geschlossen werden. Dieses sogenannte Fernabsatzgeschäft findet beispielsweise bei Abschluss eines Kaufvorgangs über einen Onlineshop statt. Das Fernabsatzgesetz regelt dabei die Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Die Inhalte vom Fernabsatzgesetz sind seit 2002 direkt im Bürgerlichen Gesetzbuch nachzulesen. Das Fernabsatzgesetz legt unter anderem fest, dass dem Verbraucher im Falle eines Geschäftsabschlusses bestimmte Informationen in einer bestimmten Form zugängig gemacht werden.

Das Fernabsatzgesetz schreibt beispielsweise vor, in welcher Form über Name und Anschrift des Verkäufers, Waren- oder Produktbezeichnung oder das Widerrufsrecht informiert werden muss. Ziel vom Fernabsatzgesetz ist es zum einen, ein Mindestmaß an Verbraucherschutz zu gewährleisten, zum anderen aber auch das Handeln eines Versandhändlers oder Betreibers eines Onlineshops auf einer rechtlichen Grundlage aufzubauen.