Farbstoffherstellung

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Bei der Farbstoffherstellung wird viel Wert auf eine hochmoderne, innovative Produktionsanlage gelegt. Es gibt zum Beispiel eine sogenannte Membrananlage zum Entsalzen und Aufkonzentrieren der Rohlösung. Der Gründer sollte nicht vor der neuen Technik oder hohen Investitionen zurück schrecken. Die Farbstoffkonzentrate werden vordergründig für die Textil-, Leder- und Papierindustrie hergestellt. Im Bestfall hat der Gründer der Farbstoffherstellung bereits zu Anfang seiner Existenzgründung Abnehmer und einen kleinen Kundenstamm.

In der Regel verfügt der Gründer über mehrjährige Praxiserfahrung in solch einem Betrieb. Dadurch bestehen meist schon wichtige Kontakte zu Geschäftspartnern und Kunden. Die Farbstoffherstellung unterliegt ebenfalls wie die Druckfarbenherstellung den gängigen Vorschriften, wie Umweltschutz, Arbeitsschutz, Abfallgesetz und weitere. Eine Existenzgründung in der Farbstoffherstellung kann durch unterschiedliche Situationen zustande kommen. Oft ist es auch eine Betriebsübernahme.

In solchen Fällen ist es ratsam, dass der alte Besitzer sein Gewerbe abmeldet und der neue es erneut anmeldet. Dies ist dann wichtig, wenn der Gründer für die Farbstoffherstellung den Gründungszuschuss oder ähnliche Förderungen beim Arbeitsamt beantragen möchte. Meist reichen die Förderungen allerdings nicht aus und ein Kredit muss zusätzlich angefragt werden. Je nachdem welche Rechtsform für die Farbstoffherstellung gewählt wird, ist noch ein Handelsregistereintrag notwendig und andere Nachweise und Papiere, wie bei einer GmbH zum Beispiel.