Fahrschule

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Eine Fahrschule ist meist privatwirtschaftlich organisiert, d. h. der Businessplan von einer Privatperson wurde umgesetzt. In ihr kann man die theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwerben. Geht es um den Erwerb von Dienstführerscheinen, gibt es meist interne Fahrschulen, wie z. B. bei der Bundeswehr. Wichtige Voraussetzung zum Betreiben einer Fahrschule sowie zum Ausbilden von Fahrschülern, ist eine Fahrerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz.

In einigen Ländern Europas ist es erlaubt, auf privater Basis Lernfahrten durchzuführen. Betreibt man den Fahrunterricht gewerblich, ist der Fahrlehrerausweis erforderlich. Die erste Fahrschule bzw. der erste Kurs fand im Jahre 1904 statt. An diesem Kurs nahmen 36 Männer teil. Zu dieser Zeit gab es noch keine vorgeschriebene Ausbildung, Chauffeure sollten auf ihren Beruf vorbereitet werden. Auch die Automobilhersteller versprachen sich davon einen höheren Absatz von Automobilen.

Wer ein Fahrschul-Unternehmen gründet und dort Lehrkräfte zur Ausbildung von Schülern beschäftigen will, muss darauf achten, dass diese eine amtliche Anerkennung besitzen. Man erwirbt diese durch Antragstellung bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde. Die wichtigste Voraussetzung zur Anerkennung ist abgeschlossene Prüfung der staatlich vorgeschriebene Prüfung zum Fahrlehrer. In Deutschland gibt es weit über 10.000 Fahrschulen.